Verhandlungen zur Bildungsreform gehen in Schlussrunden

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SPÖ und ÖVO verhandeln wieder zur Bildungsreform. Der Hauptstreitpunkt ist nach wie vor die Schulverwaltung, hier liegen mehrere Modelle am Tisch.

Bis 17. November soll das Konzept der Arbeitsgruppe zur Bildungsreform stehen. Drei Wochen davor soll heute, Dienstag, eine Verhandlungsrunde stattfinden. Offiziell gibt man sich zugeknöpft - zu hören ist nur, dass die Gespräche beim ersten großen Brocken Schulautonomie gut laufen sollen, es sich beim zweiten großen Thema Schulverwaltung aber noch spießt. Abhilfe könnte ein Mischmodell schaffen.

Die Arbeitsgruppe besteht zur Hälfte aus SP- und VP-Vertretern und zu gleichen Teilen aus Regierungsmitgliedern und Landeshauptleuten. Auf SPÖ-Seite sind Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Kanzleramtsminister Josef Ostermayer, der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser und Michael Häupl vertreten. Auf ÖVP-Seite gehören der Gruppe Staatssekretär Harald Mahrer, Innenministerin und ÖAAB-Chefin Johanna Mikl-Leitner, der Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Günther Platter an.

Auswahl der Lehrer

Beim Thema Autonomie geht es etwa um den Ausbau der finanziellen, personellen und pädagogischen Eigenständigkeit der Schulen. So könnten etwa Direktoren ein Mitspracherecht bei der Anstellung von Lehrern bzw. Supportpersonal bekommen. Bei der Schulverwaltung konzentriert sich die Frage vor allem darauf, welche Kompetenzen dabei Gemeinden, Bund und Ländern zukommen. Darum hatte es in den vergangenen Jahren immer wieder heftige Streitigkeiten gegeben.

Zwar hat etwa der Wiener Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) zuletzt immer wieder betont, dass "ich mir nicht vorstellen kann, dass es daran scheitert, wer die Gehaltsschecks der Lehrer unterschreibt". Durchaus strittig könnte es aber bei der Frage werden, wer die Schecks im Endeffekt finanziert und diese Ausgaben auch kontrolliert.

Mehrere Modelle der Verwaltung

Auf dem Tisch der Arbeitsgruppe sollen dem Vernehmen nach bis zu sechs Modelle liegen, die in sich wiederum abgestuft sind. Die Palette reicht dabei von einer kompletten Verwaltung durch den Bund bis zu einer kompletten Verwaltung durch das Land - angesichts der heftigen Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre dürften diese beiden Extreme aber eher ausgeschlossen sein. Dazu kämen noch etwaige rechtliche Probleme aufgrund eines nötigen Dienstgeberwechsels Zehntausender Lehrer.

Dazwischen liegen aber etwa Modelle der Mitverwaltung, die in manchen Ländern schon praktiziert werden. So haben Wien, NÖ, OÖ, Steiermark und das Burgenland etwa die Verwaltung "ihrer" Landeslehrer an eine Bundesbehörde (Landesschulrat) übertragen. Dafür müssen sie zwar bezahlen, sie ersparen sich damit aber den Aufbau einer eigenen Verwaltung. Weiterer Vorteil: Der Dienstgeber würde so nicht wechseln.

Diese Konstruktion könnte nun auf die anderen Länder übertragen werden oder umgekehrt die reine Verwaltung der Bundeslehrer auf neue Länderbehörden (Bildungsdirektionen) übergehen - entweder auf freiwilliger Basis oder verpflichtend.

Zukunft der Landesschulräte fraglich

Auch die Zukunft der Landesschulräte steht auf dem Spiel. Hier hatte der Rechnungshof zuletzt empfohlen, deren Zwitter-Existenz als Bundesbehörde mit einem Landeshauptmann als Präsidenten und einem durch die Landtagsparteien beschickten Kollegium zu hinterfragen. Der RH empfahl, stattdessen einen Bundesbeamten an die Spitze zu setzen. An den Kragen gehen könnte es auch den nur mit Kontrollfunktionen ausgestatteten Landesschulrats-Vizepräsidenten, die in den fünf größten Bundesländern verpflichtend einzusetzen sind und von der zweitstärksten Landtagsfraktion gestellt werden.

Gleiches gilt für die von den Landtagsparteien gemäß ihrer Stärke beschickten Landesschulratskollegien: Deren österreichweit rund 500 (ehrenamtlichen) Mitglieder - vor allem Lehrer- und Elternvertreter - bestimmen etwa über die Organisation des Landesschulrats und erstellen Dreiervorschläge für die Direktorenbestellungen.

(APA)

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