Das Gericht hat den alten FMA-Bescheid aufgehoben. Peter Weinzierl darf vorerst im Amt bleiben.
Wien. Die Entscheidung über die Absetzung von Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl verschiebt sich. Die Finanzmarktaufsicht (FMA), die Weinzierl im Juli per Bescheid abberufen hat, muss einen neuen Bescheid ausstellen, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Die Bank kam also mit ihrer Beschwerde durch, Weinzierl darf vorerst im Amt bleiben.
In einem Beschluss vom Donnerstag hat das Gericht den alten FMA-Bescheid aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Finanzmarktaufsicht Österreich zurückverwiesen. In einen neuen Bescheid muss die Finanzmarktaufsicht nun Erkenntnisse zu erst Anfang November 2015 abgeschlossenen Ermittlungen wegen Geldwäscheprävention einarbeiten. Die Behörde hat da weitere „gravierende Verfehlungen“ festgestellt. In ihrem Bescheid vom Juli habe sie diese Vorwürfe jedoch lediglich angedeutet.
Kritik von Meinl-Bank-Anwalt
Meinl-Bank-Anwalt Manfred Ketzer kritisiert die Vorgehensweise der Finanzmarktaufsicht im Verfahren um die mögliche Abberufung von Weinzierl: Die FMA solle im Zusammenhang mit den aufgetauchten Vorwürfen rund um Geldwäscheprävention ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten und dieses bis zur Rechtskraft durchführen. Erst wenn die behaupteten Verstöße
von den Instanzen bestätigt werden sollten, dürfte sie „gerechtfertigt ein Abberufungsverfahren einleiten“, wie der Anwalt am Donnerstagabend zur APA sagte. (APA)
(red./cka)