Ein lang erwarteter Gerichtsbeschluss liegt endlich vor. Damit kommt Bewegung in die Sache.
Wien. Die Untreue-Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sind in diesem Herbst bereits in das siebente Jahr gegangen. Der Vorwurf ist noch immer derselbe: Grasser soll vor zwölf Jahren einen Teil der für den Verkauf von Bundeswohnungen (Stichwort Buwog) geflossenen Provision kassiert haben. Er bestreitet dies entschieden. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien über einen Einspruch eines Mitbeschuldigten entschieden.
Damit kommt Bewegung in die Sache. Dem Vernehmen nach gibt es seit eineinhalb Jahren den Entwurf einer Grasser-Anklage. Dieser Entwurf lag aber auf Eis, da man den OLG-Entscheid (dieser dürfte am Freitag inhaltlich bekannt gegeben werden) abwarten musste. Thema: Ein fehlerhaftes Vorgehen des Straflandesgerichts Wien bei der Sichtung beschlagnahmter Unterlagen. Mit dem OLG-Entscheid kann das Justizressort endlich über den Anklage-Entwurf entscheiden. (m. s.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.11.2015)