Einigung beim Familienrecht erzielt

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Das Familienrecht soll modernisiert werden. Bei einer Scheidung soll der schwächere Teil nicht unter die Räder kommen. Bis Jahresende soll die eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle kommen.

"Die langwierigen Verhandlungen haben sich ausgezahlt", betonten Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am Mittwoch unisono. Die Regierungsparteien erzielten eine Einigung beim Familienrecht. Das im Parlament eingebrachte Gesetzespaket diene der "Modernisierung und Entrümpelung des Familienrechts", so Bandion-Ortner: "Menschen mit neuen familiären Strukturen muss man helfen". Derzeit gibt es etwa 300.000 Lebensgemeinschaften in Österreich.

Bis Jahresende will Bandion-Ortner außerdem den "Kinderbeistand" vor Gericht umsetzen und einen Entwurf zur eingetragenen Partnerschaft für Homosexuelle vorlegen. Thematisiert werden könnte außerdem das immer noch geltende "Verschuldensprinzip" bei Scheidungen.

Vermögensaufteilung nach der Scheidung

Das aktuelle Familienrechtspaket regelt unter anderem, unter welchen Bedingungen eine in die Ehe eingebrachte Wohnung von der Vermögensaufteilung nach der Scheidung ausgenommen werden kann. Dass dies zu einer schwerwiegenden Benachteiligung eines Partners führen könnte, schließt die Ministerin aus. Sie verweist darauf, dass das zuständige Gericht unter bestimmten Umständen in die Vereinbarung der Eheleute eingreifen und z.B. einer Frau mit mehreren Kindern ein Wohnrecht einräumen kann, obwohl die Wohnung dem geschiedenen Mann gehört.

"Es ist sicher gestellt, dass der schwächere Teil nicht unter die Räder kommt", versichert die Justizministerin. Gleichzeitig wolle man Paaren aber die Möglichkeit geben, vor der Eheschließung Verträge über die Vermögensaufteilung im Scheidungsfall zu schließen. "Grundsätzlich sind Vorausvereinbarungen etwas gutes. Sie beugen Rosenkriegen vor", betont die Ministerin.

"Morgengabe" gestrichen

Für Patchworkfamilien bringe das neue Eherecht außerdem neue Möglichkeiten: So können Stiefeltern einfachen medizinischen Behandlungen ihres Stiefkindes zustimmen oder Entschuldigungen für die Schule unterschreiben. "Dinge des Alltags" sollen damit erleichtert werden. "Wobei die Rechte des tatsächlichen Elternteils nicht geschmälert werden sollen", versichert Bandion-Ortner. Außerdem werden überkommene Begriffe wie die "Morgengabe" des Gatten an seine Braut aus dem Gesetz gestrichen. Bandion-Ortner: "Das war totes Recht."

Beschleunigt wird mit der Novelle auch der staatliche Unterhaltsvorschuss: Wenn ein unterhaltspflichtiger Ex-Partner nicht bezahlt hat, ist der Staat bisher erst nach einem erfolglosen Exekutionsverfahren gegen den Unterhaltsschuldner eingesprungen. Künftig soll der Unterhaltsvorschuss bereits bei Einleitung des Exekutionsverfahrens greifen, womit wochenlange Wartezeiten vermieden werden sollen. Das Justizministerium rechnet mit Mehrkosten von einigen 100.000 Euro.

In einer neuen Novelle bis Jahresende regeln will Bandion-Ortner außerdem den "Kinderbeistand", der Kindern bei schwierigen Obsorge- und Besuchsrechtsfällen bei Gericht eine Stimme verleihen soll. Diskutiert wird außerdem ein Abgehen vom vielfach als überkommen angesehenen Verschuldensprinzip bei Scheidungen. Bandion-Ortner dazu: "Unsere Sektion ist bereits in Gesprächen. Es wird überlegt, wie weit man vom Verschuldensprinzip abgeht. Da gibt es aber noch keine abgeschlossene Meinung."

Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle

Ebenfalls bis Jahresende kommen soll die eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle. Hier müsse noch geklärt werden, welche "Folgegesetzesänderungen" dazu in anderen Bereichen (etwa Strafrecht und Familienrecht) nötig sind. Noch nicht geklärt ist die Frage, ob die "Homo-Ehe" beim Standesamt oder bei einer anderen Behörde eingetragen werden soll. "Das wird politisch zu klären sein. Dort wo es am praktischsten ist, wird es am gescheitesten sein", zeigt sich Bandion-Ortner selbst pragmatisch.

(APA/Red.)

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