Durch das neue Gesetz soll die Breitband-Infrastruktur verbessert werden, sagt Infrastruktur-Ministerin Doris Bures. Um den Wettbewerb zu fördern, können bestehende Leitung gegen eine Abgeltung mitbenutzt werden.
Der Nationalrat hat am Mittwoch einstimmig das neue Telekommunikationsgesetz beschlossen. Damit soll eine bessere, schnellere und kostengünstigere Breitband-Infrastruktur ermöglicht werden. Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Wirtschaftssituation sei es wichtig, durch diese Rahmenbedingungen für einen Entwicklungsschub zu sorgen, erklärte Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ). Dabei setzt die Regierung auf den Ausbau von Glasfasernetzen. Das Gesetz öffnet auch vorhandene Leitungen auch für Drittanbieter. Eine Änderung der Strahlungs-Grenzwerte für Handy-Masten wie erst kürzlich in Belgien sieht der beschlossene Entwurf nicht vor.
Keine Sorgen wegen Handy-Strahlung
Um auf Höhe des technologischen Standards zu sein, sei die Umrüstung auf Glasfaser wichtig, so Bures. Zudem soll der gesetzliche Rahmen laut Ministerin sicherstellen, dass sich die Investitionen für die Telekommunikationsunternehmen mit der Zeit auch rechnen. Bedenken gegenüber Handy-Strahlung teilt Bures nicht. Bevor die Grenzwerte auf ein ähnliches Niveau wie in Belgien abgesenkt werden, müsse es erst eine solide wissenschaftliche Grundlage dafür geben. Derzeit strahlen Mobilfunkstationen in Österreich 14 mal so stark wie in Belgien.
Leitungen werden für Anbieter geöffnet
Das neue Telekom-Gesetz öffnet die vorhandene Infrastruktur. Damit können alle Anbieter über bereits von anderen Unternehmen errichtete Leitungen ihre Dienste vertreiben. Allerdings nur, solange das für den Eigentümer der Leitung wirtschaftlich zumutbar und der Aufwand technisch vertretbar ist. Die Leitungserbauer sollen dafür auch eine "angemessene geldwerte Abgeltung" erhalten. Wenn zum Beispiel ein neugegründetes Unternehmen Internetdienste anbieten will, kann es dafür Leitungen von UPC oder der Telekom Austria verwenden, muss dafür aber zahlen.
(Ag.)