Termin fixiert: Hofburg-Wahl am 24. April

Termin fixiert: Hofburg-Wahl am 24. April
Termin fixiert: Hofburg-Wahl am 24. AprilDie Presse
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Die Wahlvorschläge müssen bis 18. März eingereicht werden. Kommt es zu einer Stichwahl, findet diese am 22.Mai statt.

Am 24. April wird der nächste Bundespräsident gewählt - bzw. angesichts der vielen Kandidaten höchstwahrscheinlich erst in der Stichwahl am 22. Mai. Der Ministerrat hat diese Termine am Dienstag fixiert.

Die SPÖ hat bereits Rudolf Hundstorfer nominiert, die ÖVP Andreas Khol, für die Grünen geht Ex-Bundessprecher Alexander Van der Bellen ins Rennen und die frühere OGH-Präsidentin Irmgard Griss bewirbt sich als parteifreie Unabhängige für die Hofburg. Die Neos verzichten auf die Teilnahme, das Team Stronach erwägt sie - und die FPÖ ist dabei, will ihren Kandidaten aber noch nicht verraten.

Zeit dafür hat sie noch viel länger: Die Wahlvorschläge müssen erst am Freitag, dem 18. März, bis spätestens 17 Uhr bei der Bundeswahlbehörde eingereicht werden - unterschrieben von 6000 Wahlberechtigten. Die Unterstützer müssen (auch wenn die Unterschrift notariell oder gerichtlich beglaubigt wurde) persönlich am Gemeindeamt erscheinen, um bestätigen zu lassen, dass sie am Stichtag wahlberechtigt waren. Dieser Stichtag ist der 23. Februar.

Mehrere private Kandidaten hoffen auf Unterstützer

Für die Kandidaten der Parlamentsparteien und die seit der Hypo-Untersuchungskommission öffentlich bekannte Griss dürfte es kein Problem sein, 6000 Unterschriften zu sammeln - wohl aber für die Privatpersonen, die ebenfalls gerne am Stimmzettel stehen würden. Ex-Millionenshow-Siegerin und Dialekt-Autorin Elfriede Awadalla, Martin Wabl, Adrien Luxemburg oder der Burgenländer Gustav Jobstmann haben bereits angekündigt, sich um die Kandidatur zu bemühen.

Antreten dürfen nur Österreicher, die spätestens am 24. April 35 Jahre alt werden. Gewählt werden können sie von weniger als halb so alten (mindestens 16-jährigen) Staatsbürgern. Um vor der Bundesversammlung am 8. Juli (da endet Heinz Fischers Amtszeit) angelobt zu werden, muss ein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommen. Das bedeutet, dass - vier Wochen nach dem ersten Termin - eine Stichwahl nötig ist, wenn dies beim ersten Termin keiner schafft.

Das war bisher immer dann der Fall, wenn sowohl SPÖ als auch ÖVP Kandidaten aufstellten und insgesamt mehr als vier antraten - womit es bei drei der seit 1951 zwölf Wahlen eine zweite Runde gab. 1998 standen zwar fünf Bewerber am Stimmzettel, aber da es die Wiederwahl Thomas Klestils war, keiner von der SPÖ. Damit konnte sich Klestil im ersten Wahlgang durchsetzen.

(APA)

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