Aufsichtsräte: "Die ÖBIB will Vorbild sein"

ÖBIB-Chefin Martha Oberndorfer.
ÖBIB-Chefin Martha Oberndorfer.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Gerade in staatsnahen Betrieben üben Aufsichtsräte ihre Funktion oft sehr lange aus. ÖBIB-Chefin Martha Oberndorfer will das künftig ändern.

Wien. „Compliance und Corporate Governance ist etwas, wo die ÖBIB besonders genau hinschaut und auch Vorbild sein möchte“, sagte ÖBIB-Chefin Martha Oberndorfer am Aufsichtsratstag 2016, der vergangenen Donnerstag an der WU Wien stattfand.

Wie sich das mit den festgefahrenen Strukturen vertrage, die es in den Unternehmen gebe, an denen die ÖBIB beteiligt ist, fragte ein Zuhörer. Sie erkenne man daran, dass Aufsichtsräte teilweise über 20 Jahren ihre Funktion bekleideten. „Sie haben recht, da gibt es Angriffsflächen, die zum Teil historisch gewachsen sind“, sagte Oberndorfer. „Zweifellos ist das ein Thema, an dem man sukzessive arbeiten muss.“ Davon ist auch Rechtsanwalt Johannes Zink fest überzeugt. Vor allem in staatsnahen Unternehmen verblieben Aufsichtsräte viel zu lange in ihrer Position. Internationale Studien zeigten, dass das für die Gesellschaften nachteilig ist. „Wenn Mitglieder gleich mehrere Perioden im Aufsichtsrat verbleiben, wirkt sich das auch für den Unternehmenswert negativ aus, weil die Investoren oft wenig Vertrauen in die Kontrollkompetenz solch lang gedienter Aufsichtsratsmitglieder haben“, ist Zink überzeugt.

„Zwei Perioden reichen“

Er ist dafür, dass es nach maximal zwei Funktionsperioden zu einem Wechsel im Kontrollgremium kommen muss. Der Grund: „Mit einer Neubesetzung verhindert man, dass es zu einer Verhaberung von Aufsichtsratsmitgliedern mit den Vorständen und den Betriebsräten kommt.“ Noch etwas kritisiert der Anwalt: „Die Aufsichtsräte in Österreich sind oftmals mit älteren Herren besetzt. Eine bessere Durchmischung sowohl bezüglich des Alters als auch des Geschlechts führt zu einer besseren Kontrolle. Denn unterschiedliche Generationen und Geschlechter denken unterschiedlich und bedienen sich verschiedener Lösungsansätze.“

Von den Aktionären fordert er einen konsequenten Umgang mit Aufsichtsräten, die Beschuldigte oder Angeklagte in einem Strafverfahren sind. „Auch in dieser Situation an einem Aufsichtsrat festzuhalten, steigert keinesfalls das Vertrauen potenzieller Aktionäre oder Investoren in eine ordentliche Kontrolle der Gesellschaft.“ (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.03.2016)

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