Richtlinien für Ärztekontrollen beschlossen

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Das sogenannte Mystery Shopping in Praxen wird 2017 bundesweit starten. Die Ärztekammer protestiert.

Wien. Das sogenannte Mystery Shopping in Arztpraxen rückt näher: Bald könnten verdeckte Ermittler von den Krankenkassen losgeschickt werden, um die Handhabe von niedergelassenen Medizinern zu beobachten: Unter anderem sollen so möglicher Krankenstandsbetrug sowie die Leistungsverrechnung von Ärzten kontrolliert werden.

Die gesetzliche Grundlage dafür gilt ohnehin schon seit Anfang des Jahres – am Dienstag beschloss der Hauptverband der Sozialversicherungsträger aber auch entsprechende Durchführungsrichtlinien: Dabei geht es unter anderem um die Dokumentation und Qualitätssicherung. Laut Richtlinie ist vorab von den betreffenden Krankenversicherungsträgern für das jeweils kommende Jahr ein Stichprobenplan zu erstellen, der sowohl die Prüfungsschwerpunkte als auch den Gesamtumfang der Stichproben enthält. Starten wird all dies aber wohl erst im Jahr 2017.

Hauptverband verteidigt Pläne

Kritik an diesen Kontrollen gab es immer wieder – und sehr vehement – von der Österreichischen Ärztekammer. Der Obmann der Interessenvertretung, Artur Wechselberger, will die Regelung sogar vor den Verfassungsgerichtshof bringen.

Die Chefin des Hauptverbands der Versicherungsträger, Ulrike Rabmer-Koller, verteidigte am Dienstag die Pläne: Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient bleibe völlig unbeeinflusst. Mystery Shopping werde für die Vertragspartner größtenteils gar nicht bemerkbar sein. Spüren würden die Initiative nur jene, die versuchten, das System auszunutzen. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.04.2016)

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