Zehn Tierschützer müssen vor Gericht

Martin Balluhc, Obmann des ''Verein gegen Tierfabriken''
Martin Balluhc, Obmann des ''Verein gegen Tierfabriken''(c) AP (Ronald Zak)
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Zehn Tierschützer, gegen die eine Sonderkommission der Polizei jahrelang ermittelte, müssen sich auch wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Organisation verantworten. Sie waren 2008 festgenommen worden.

Die zehn Tierschützer, gegen die eine Sonderkommission der Polizei über Jahre hinweg intensiv ermittelt hatte, werden sich vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat einen Strafantrag fertiggestellt, der den Betroffenen bzw. ihren Rechtsvertretern noch heute, Dienstag, oder spätestens am Mittwoch zugestellt wird.

Der Strafantrag umfasst rund 200 Seiten und soll auch den zentralen Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen 278a Strafgesetzbuch (StGB) enthalten.

Tierschützer wurden 2008 verhaftet

Die Aktivisten - darunter Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) - waren im Mai 2008 in U-Haft genommen und insgesamt 104 Tage angehalten worden. Sie sollen nach Ansicht der Sicherheitsbehörden eine Zelle der "Animal Liberation Front "(ALF) - einer militanten Tierrechtsbewegung - gebildet haben.

Sie sollen versucht haben, auf Textil-Ketten, deren Sortiment Pelzbekleidung umfasste, mittels Brandstiftung, Sachbeschädigungen - etwa Buttersäure-Anschlägen - und gefährlicher Drohung bzw. schwerer Nötigung Druck auszuüben. Die Unternehmen sollen dadurch in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht gewesen sein. Von einem gesamten Sachschaden von bis zu 600.000 Euro war die Rede.

Vorwurf der Tierquälerei

Offenbar erheben die Behörden auch den Vorwurf der Tierquälerei: Bei einer "Tierbefreiung" im März 2008 brachen die Tierschützer das eiserne Tor zu einem Schweinestall in Bad Fischau-Brunn auf. Dabei sollen sie 400 Mastschweine in Panik versetzt haben, heißt es in dem Strafantrag.

Die Verdächtigen wiesen die Vorwürfe von Anfang an entschieden zurück. Vor allem die Behauptung, eine kriminelle Organisation gebildet zu haben, ließen sie nicht gelten. Diesen Vorwurf hält die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nach Informationen der APA allerdings aufrecht, wohingegen sich einzelne Aspekte der ursprünglichen Anschuldigungen nicht mehr im Strafantrag finden sollen.

Teil der Vorwürfe zurückgenommen

Während die Tierschützer und ihre Sympathisanten von einer "Teileinstellung" des Verfahrens sprechen und den Behörden in diesem Zusammenhang ein "Eingeständnis der vollkommen überzogenen Vorgehensweise und der Unhaltbarkeit der Vorwürfe" unterstellen, betont die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, es liege eine "Teilerledigung" vor. Ein Teil der Vorwürfe sei aus dem laufenden Verfahren ausgeschieden worden, bleibe aber weiter Ermittlungsgegenstand, so Behördensprecher Erich Habitzl Dienstagmittag. Ungewöhlich ist der Umstand, dass lediglich ein Strafantrag und keine begründete Anklageschrift eingebracht wurde.

Sollten die Aktivisten im Sinn des 278a StGB schuldig erkannt werden, drohen ihnen bis zu fünf Jahre Haft. Die Verhandlung, die im kommenden Herbst über die Bühne gehen dürfte, wird vor einem Einzelrichter am Landesgericht Wiener Neustadt verhandelt werden.

(APA)

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