Marihuana, LSD, Kokain und Heroin: Der Besitz einer "zum persönlichen Gebrauch" gedachten Menge ist in Mexiko ab Freitag nicht mehr strafbar. Das umstrittene Gesetz gilt auch für "harte Drogen".
Mexiko hat mit einem umstrittenen Gesetz den Besitz kleiner Mengen Drogen entkriminalisiert. Damit ist der Besitz einer zum "persönlichen Gebrauch" gedachten Menge von Marihuana, Kokain, Heroin und LSD ab Freitag nicht mehr strafbar.
Wer von der Polizei mit einer geringen Menge erwischt wird, hat die ersten beiden Male keine Konsequenzen zu befürchten. Beim dritten Mal wird allerdings die Teilnahme an einem Entzugsprogramm verpflichtend. Welche Strafe Entzugs-Verweigerern droht, lässt das Gesetz offen.
Zwei bis drei Joints sind straffrei
Die Obergrenze des persönlichen Bedarfs liegt bei Marihuana bei fünf Gramm, was etwa zwei bis drei Joints entspricht. Bei Kokain wird ein halbes Gramm toleriert, bei Metamphetaminen 40 Milligramm, bei LSD sind es 0,015 Milligramm.
Der Kongress hatte das Gesetz bereits im April verabschiedet, Präsident Felipe Calderon hatte die Unterzeichnung jedoch hinausgezögert. Er hatte für einen strengeren Gesetzesentwurf geworben, der bereits beim ersten Mal verpflichtende Entzugskuren oder alternativ Gefängnisstrafen vorsah.
Bisher drohten Gefängnisstrafen
Bisher drohten in Mexiko auch beim Besitz geringer Mengen schwere Gefängnisstrafen. In der Praxis wurden jedoch nur wenige Menschen aufgrund des Besitzes einer geringen Drogenmenge verurteilt. Mexikanische Politiker haben mehrfach betont, dass es wichtig sei, zwischen Gelegenheitskonsumenten, Süchtigen und Drogenhändlern zu unterscheiden.
(APA)