Die ÖVP ortet in der Idee der SPÖ, die Stimmverhältnisse und Gegenargumente bei Urteilen publik zu machen, "keinen Mehrwert".
Zu Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) werden wohl weiterhin keine abweichenden Stellungnahmen einzelner Verfassungsrichter veröffentlicht. Das hatte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Wochenende gefordert. Der Koalitionspartner, konkret ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka, konnte der Idee, beim VfGH die "Dissenting Opinion" zu ermöglichen, am Montag "wenig bis gar nichts" abgewinnen. Er sehe darin "keinen Mehrwert".
Lopatkas Argumentation: Beim Verfassungsgerichtshof sei das Vertrauen in das Kollegium entscheidend. Außerdem stärke es den einzelnen Verfassungsrichter, wenn die mit Mehrheit getroffenen Entscheidungen ohne weitere Stellungnahmen verkündet werden, hielt der ÖVP-Politiker Jarolim entgegen. Deshalb trete die Volkspartei dafür ein, die bisherige Praxis beizubehalten.
Auch dem Argument Jarolims, dass die Darlegung der unterschiedlichen Ansichten der VfGH-Mitglieder eine gute Basis für einen Diskurs etwa über eine Wahlrechtsänderung wäre, konnte Lopatka nichts abgewinnen. Gerade beim Wahlrecht brauche es das nicht. Dazu hätten die Parteien, die sie auszuverhandeln haben, ohnehin klare Vorstellungen, "da brauche ich nicht noch eine zusätzliche Opinion".
Erste Gespräche über Wahlrechtsänderung
Über eine Wahlrechtsänderung gab es bereits erste Gespräche, berichtete Lopatka. SPÖ und ÖVP haben schon Mitte Juli einen Antrag unter anderem zur Einführung eines Zentralen Wählerregisters eingebracht. Über weitere durch den VfGH-Spruch aktuell gewordene Punkte wie Wahlbeisitzer oder Briefwahlauszählung soll im Herbst verhandelt werden.
SPÖ-Justizsprecher Jarolim hat angesichts der - von ihm skeptisch betrachteten - Aufhebung der Hofburg-Stichwahl am Sonntag die Einführung der "Dissenting Opinion" verlangt. Dies ist eine alte Forderung der SPÖ. Die ÖVP hat das "Sondervotum" immer abgelehnt, ebenso der Gerichtshof selbst. Dessen Präsident Gerhart Holzinger lehnte es nach der Stichwahl-Entscheidung auch wieder ab, das Ergebnis der Abstimmung zu veröffentlichen. Zur aktuellen Diskussion gab es am Montag keine Stellungnahme aus dem VfGH.
(APA)