Asylverlust für Straftäter: Richter wollen Rechtskraft abwarten

Flüchtlinge - Richtervereinigung: Rechtskräftigkeit abwarten
Flüchtlinge - Richtervereinigung: Rechtskräftigkeit abwarten(c) Presse (Fabry)
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Die Richtervereinigung kann sich grundsätzlich vorstellen, dass bereits das Strafgericht über die Aberkennung von Asyl entscheidet.

Die Richtervereinigung hat sich am Montag grundsätzlich offen gezeigt für den neuen Vorschlag von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP).  Wie berichtet fordert dieser, dass über die Aberkennung des Asyls für straffällige Asylberechtigte oder den Verfahrensstopp für Asylwerber bereits bei einer Verurteilung vom Strafgericht entschieden wird. Geht es nach dem Ressortchef, soll während des Strafverfahrens eine Aberkennung mitgeprüft und mit dem Urteil verkündet werden.

Für Richter-Präsident Zinkl ist dies durchaus vorstellbar, er betont aber: "Wenn, dann sollte man es immer von der Rechtskraft abhängig machen, das ist man dem Rechtsstaat schuldig." Sobotkas Vorschlag sei "überlegenswert": "Aber man muss aufpassen. Eine Ausweisung verbunden mit der Verurteilung - das würde ich für bedenklich halten."

Das Strafmaß, ab dem dann eine Ausweisung erfolgen soll, müsse diskutiert werden. Die Folgen seien "genau zu überlegen", so Zinkl weiter. Er verwies auch auf die Möglichkeit einer Diversion für geringe Delikte. Für die Richter sei jedenfalls "mit einem Mehraufwand zu rechnen". Abschätzen lasse sich dieser zum jetzigen Zeitpunkt freilich noch nicht.

Brandstetter begrüßt Vorschlag

Justizminister Wolfgang Brandstetter begrüßt die Initiative seines Parteikollegen Sobotka. Der Vorschlag sei "im Sinne von mehr Verfahrenseffizienz und Tempo diskussionswürdig", erklärte er am Montag. Man werde nun "wie vereinbart gemeinsam mit ihm in aller Ruhe überlegen und im Herbst entsprechende Vorschläge zur Gesamtthematik vorlegen".

"Selbstverständlich" könne es dabei nur um "Konsequenzen bereits rechtskräftiger Verurteilungen wegen schwerwiegenderer Delikte" gehen, verwies der Justizminister auf Vorgaben des europäischen Rechts.

(APA)

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