Griss: Wahlrecht der "neuen" 16-Jährigen ist eingeschränkt

Irmgard Griss
Irmgard Griss(c) Reuters
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Die Juristin findet ein Aktualisieren der Wählerevidenz bedenklich. Denn die Jungwähler haben nur zwei und nicht mehr sechs Kandidaten zur Auswahl.

Seit dem 25. April - dem Tag nach dem ersten Durchgang der Bundespräsidenten-Wahl - ist es eher ruhig geworden um Irmgard Griss. Die Juristin, die bei dem Urnengang auf Platz drei hinter den nach wie vor im Rennen befindlichen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer gelandet ist, nährte mehr Spekulationen über ihre (politische) Zukunft, als dass sie tatsächlich das Polit-Geschäft in Österreich kommentierte.

Nun aber wandte sich die frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofes via ihrer Facebook-Seite an die Öffentlichkeit. In einem kurzen Kommentar nahm sie zu der geplanten Aktualisierung der Wählerevidenz Stellung - per Gesetz soll fixiert werden, dass bei der (verschobenen) Stichwahl am 4. Dezember nun alle Österreicher ab 16 Jahren votieren dürfen, obwohl bei einer Wahlwiederholung eigentlich das alte Wählerverzeichnis (mit dem alten Stichtag vor dem ersten Stichwahl-Durchgang am 22. Mai) anzuwenden wäre.

Griss hegt diesbezüglich Bedenken. "Eine aktualisierte Wählerevidenz ist tatsächlich nur schwer damit vereinbar, dass nur die Stichwahl wiederholt wird", schrieb die 69-Jährige. "Denn einerseits wird zwar den mittlerweile 16-Jährigen erlaubt zu wählen, allerdings ist ihr Wahlrecht eingeschränkt: Sie können nicht zwischen sechs Kandidaten wählen, sondern nur mehr zwischen zwei."

Anfechtbar werde die Wahl dadurch aber nicht, "wenn das neue Gesetz als Verfassungsgesetz beschlossen wird", meinte die Juristin. Denn: "Verfassungsgesetze kann der Verfassungsgerichtshof nur dann inhaltlich prüfen, wenn sie zu einer Gesamtänderung der Verfassung führen. Das kann man hier aber wohl nicht annehmen", so Griss, die bis Ende das Jahres noch Ersatzrichterin am VfGH ist.

>>> Facebook-Seite von Irmgard Griss

(Red.)


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