Geschworenengerichte unter Druck

Ein Urteil des EGMR zu einem belgischen Geschworenenprozess stellt fest: Urteile ohne Begründung widersprechen dem Recht auf ein faires Verfahren.

Wien.Mitten in die österreichische Debatte um die Geschworenengerichtsbarkeit platzt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu einem belgischen Fall: Der EGMR ortet einen Verstoß gegen Artikel sechs der Menschenrechtskonvention, das Recht auf ein faires Verfahren. Das Urteil der belgischen Geschworenen sei nämlich ohne Begründung erfolgt. Auch in Österreich müssen Geschworene ihr Urteil nicht begründen.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, weil Belgien die Große Kammer des EGMR anrief. Aber die Richterrüge aus Straßburg könnte Auswirkungen auf Österreich haben. „Der Druck auf unser System wird größer“, meint Christian Pilnacek, Straflegist im Justizministerium. Allerdings schränkt er ein: „Die Situation bei uns ist eine andere.“ Hierzulande sei die Fragestellung an die Geschworenen präziser, es gebe auch eine ausführlichere Rechtsbelehrung der Geschworenen. Jedoch: Ausschließen könne man nicht, dass auch das österreichische System auf Bedenken der EGMR-Richter stoßen könnte.

„Wenig durchschaubar“

Dazu müsste das Gericht in Straßburg aber erst von einem in Österreich Verurteilten angerufen werden. Im belgischen Anlassfall wehrte sich der Angeklagte Richard Taxquet gegen seine Verurteilung wegen Mordes am belgischen Minister André Cools sowie Mordversuchs an dessen Lebensgefährtin. Der EGMR erklärte (926/05), dass die knappen Antworten der Geschworenen und die vage gefassten Fragen bei Taxquet den Eindruck einer willkürlichen und wenig durchschaubaren Justiz vermitteln könnten. Es sei aber wichtig, dem Angeklagten und der Allgemeinheit die Erwägungen, die zu einem Urteil geführt hätten, mitzuteilen. Denn sonst liege kein faires Verfahren vor.

Reformpläne für die Geschworenengerichtsbarkeit in Österreich gibt es jedenfalls: Justizministerin Claudia Bandion-Ortner möchte, dass statt Geschworenen ein Senat– bestehend aus drei Berufsrichtern und fünf Laienrichtern – gemeinsam über Schuld und Strafe entscheidet. Die SPÖ beharrt aber darauf, dass die Schuldfrage auch weiterhin von den Geschworenen allein entschieden wird. Allerdings plädieren auch die Sozialdemokraten für eine Reform: So sollen auch Geschworenenurteile künftig begründet werden.

Bereits erfolgt ist eine Einschränkung der Geschworenengerichtsbarkeit: Diese ist nur noch für wenige Taten (etwa Mord oder politische Delikte) zuständig. Andere Delikte wie schwerer Raub werden nur mehr vor einem Schöffensenat verhandelt. Bandion-Ortner verteidigte diese Maßnahme mit der Knappheit des Budgets, Richtervertreter kritisierten hingegen die Änderung als Husch-Pfusch-Aktion.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.09.2009)

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