Grazer Baby-Verwechslung kommt vor Zivilgericht

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Das Krankenhaus und die betroffenen Eltern und ihre Tochter konnten sich bisher nicht außergerichtlich auf eine Schadenersatzsumme für den erlittenen "Schockschaden" einigen.

Der Fall einer möglichen Baby-Verwechslung am LKH Graz vor 25 Jahren kommt vor das Zivilgericht. Das Krankenhaus und die betroffene Mutter und Tochter hatten sich bisher nicht außergerichtlich einigen können. Nun soll das ein Richter übernehmen. Am Mittwoch (19. Oktober) findet die erste Tagsatzung statt. Die Mutter, der Vater sowie die mittlerweile adoptierte Tochter wollen von der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) Geld für den erlittenen "Schockschaden", bestätigte Anwalt Gunther Ledolter am Freitag entsprechende Medienberichte. Die bisher kolportierten mehr als 255.000 Euro - je 85.000 Euro für Mutter, Vater und Tochter - würden jedoch nicht mehr gelten. Die nun geforderte Schadenersatzsumme sei niedriger.

Strafrechtlich ist der zu Jahresbeginn bekannt gewordene Fall einer möglichen Baby-Verwechslung laut Staatsanwaltschaft verjährt. Die junge Frau hatte erst im Frühjahr 2014 zufällig bei einer Blutspende von der Verwechslung erfahren. Für das Zivilgericht steht aber der Weg offen, denn hier gelten die schadenersatzrechtlichen Ansprüche drei Jahre ab Kenntnis des Schadens.

Vertauschtes Kind wurde noch nicht gefunden

Der zur Verfügung stehende Kenntnisstand stelle "keine zivilrechtliche Haftungsgrundlage für eine außergerichtliche Schadensregulierung" dar, hieß es bisher seitens des LKH-Uniklinikums Graz. Daran habe sich nichts geändert. "Die Tatsache alleine, dass die betreffende Person nicht die leibliche Tochter ist und es der Lebenserfahrung entspricht, dass eine unbemerkte Vertauschung/Verwechslung eines Kindes wahrscheinlicher ist, je zeitnaher dies zur Geburt geschieht, kann nicht ausreichen, ein haftungsbegründendes Verhalten von Mitarbeitern unseres Unternehmens als erwiesen anzunehmen", hob das Uniklinikum hervor.

Wenn die Verwechslung der Babys am LKH Graz vor sich gegangen sein sollte, dann könnten rund 200 junge Frauen, die in der Zeit zwischen dem 15. Oktober und 20. November 1990 auf der Geburtenstation des Grazer LKH-Universitätsklinikums auf die Welt gekommen sind, als vertauschtes Kind infrage kommen. Das LKH Graz hat im Jänner 2016 für alle Frauen, die am Uniklinikum Graz in diesem Zeitraum geboren wurden (wie auch ihren Müttern) die Durchführung von kostenlosen DNA-Tests angeboten. 30 Frauen - davon 20 Töchter - haben die Tests durchführen lassen. Alle waren negativ. Sollte sich nun doch noch jemand testen lassen, steht das Angebot des LKH Graz noch zur Verfügung.

(APA)

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