Baby-Verwechslung: Mutter und Tochter wollen Schadenersatz

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Strafrechtlich ist die mögliche Baby-Verwechslung in Graz verjährt. Nun könnte es zivilrechtliche Schadensersatzforderungen geben, kolportiert werden insgesamt 255.000 Euro.

Nach einer möglichen Verwechslung von Babys am LKH Graz vor 25 Jahren, fordern die heute junge Frau und deren vermeintliche Mutter von der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) vorerst außergerichtlich Schadenersatz in Form einer Schmerzensgeldzahlung. Die KAGes will auf die Forderung nicht eingehen, wurde am Donnerstag festgehalten.

Strafrechtlich ist der zu Jahresbeginn bekannt gewordene Fall einer möglichen Baby-Verwechslung laut Staatsanwaltschaft verjährt. Der jungen Frau, die im Frühjahr 2014 zufällig bei einer Blutspende von der Verwechslung erfuhr, sowie ihrer vermeintlichen Mutter steht aber noch der zivilrechtliche Weg offen. Hier gelten die schadenersatzrechtlichen Ansprüche drei Jahre ab Kenntnis des Schadens.

Kolportierten 255.000 Euro

Ein Schreiben eines Grazer Anwalts Gunther Ledolter soll bereits seit zwei Monaten vorliegen. Am Donnerstagnachmittag erklärte der Jurist gegenüber der Austria Presse Agentur, dass er über die Höhe der Schadensersatzforderung keine Auskunft geben werde. Die in Medien kolportierten 255.000 Euro - je 85.000 Euro für Mutter, Vater und Tochter - seien jedoch in seinen Augen ein angemessener Betrag.

Nachdem die KAGes angekündigt hat, der Forderung nicht nachzugeben, entscheiden nun seine Mandanten, ob der Weg zum Zivilgericht gewählt wird. Die Begründung der KAGes, wonach die Verwechslung außerhalb des Krankenhauses passiert sein könnte, sei für den Juristen nicht nachvollziehbar: "Jeder, der sein Kind das erste Mal sieht, schaut es sich so genau an, dass man es danach nicht mehr verwechselt", zeigte sich Ledolter überzeugt. Die Mutter könne daher ausschließen, dass sie ihr Kind vertauscht habe.

Der Anwalt betonte auch, dass zwischen dem Krankenhaus und der Mutter ein Behandlungsvertrag bestand und somit eine vertragliche Haftung. Daher sei es nun am LKH Graz zu beweisen, dass größtmögliche Sorgfalt getroffen worden war.

DNA-Tests negativ

Wenn die Verwechslung der Babys am LKH Graz vor sich gegangen sein sollte, dann könnten rund 200 junge Frauen, die in der Zeit zwischen dem 15. Oktober und 20. November 1990 auf der Geburtenstation des Grazer LKH-Universitätsklinikums auf die Welt gekommen sind, als vertauschtes Kind infrage kommen. Das LKH Graz hat im Jänner 2016 für alle Frauen, die am Uniklinikum Graz in diesem Zeitraum geboren wurden (wie auch ihren Müttern) die Durchführung von kostenlosen DNA-Tests angeboten. 30 Frauen - davon 20 Töchter - haben die Tests durchführen lassen. Alle waren negativ.

(APA)

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