Annäherung bei Pensionen und Mindestsicherung

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MINISTERRAT: ST�GER(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Über einen Bonus für längeres Arbeiten gibt es nach dem Einlenken von Stöger Einigkeit. Bei der Neuregelung des Sozialgeldes könnte es einen Kompromiss mit maximal 1125 Euro in bar für Familien geben.

Wien. Im Sozialbereich gibt es in der Regierung Fortschritte bei den Verhandlungen. Aber sowohl bei den Pensionen als auch bei der Neuregelung der Mindestsicherung sind nach wie vor Hürden für eine Einigung zu nehmen.

Bei den Pensionen ist der Weg für einen Bonus jetzt frei. Längeres Arbeiten über das reguläre Pensionsalter von 60 Jahren bei Frauen und 65 Jahren bei Männern hinaus wird künftig belohnt werden.

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) kommt der ÖVP in diesem Punkt entgegen, wie der „Presse“ in seinem Büro erläutert wurde. Drei Jahre lang werden die Pensionsbeiträge der Dienstgeber und Beschäftigten halbiert. Damit soll der Anreiz erhöht werden, dass jemand über das reguläre Pensionsalter hinaus berufstätig bleibt. Für Frauen gilt das vom 60. bis zum 63. Lebensjahr, für Männer vom 65. Lebensjahr bis 68.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat am Sonntag in der ORF-„Pressestunde“ den Pensionsbonus zur Bedingung gemacht. In Stögers Ressort wird darauf verwiesen, dass ein entsprechender neuer Gesetzesentwurf bereits seit Freitag vorliege. Damit werde nun das am 29. Februar von den beiden Ministern bei einem Pensionsgipfel vereinbarte Modell umgesetzt. Hingegen bleibt es dabei, dass das sogenannte Anrechnungsmodell nicht verwirklicht wird. Bei dieser Variante hätten Pensionisten, die nach dem regulären Pensionsalter dazuverdienen, Pensionskürzungen hinnehmen müssen. Das ist vom Tisch.

Künftige Zuschüsse umstritten

Im Sozialressort sieht man mit dieser Lösung beim Pensionsbonus die Bedingung Schellings für eine Zustimmung zur stärkeren Erhöhung der Pensionen im kommenden Jahr erfüllt. Die SPÖ drängt darauf, 2017 neben der gesetzlich gesicherten Erhöhung der Pensionen um 0,8 Prozent zusätzlich hundert Euro netto auszuzahlen. Die Chefin des ÖVP-Seniorenbundes, Ingrid Korosec, macht sich ebenfalls für eine stärkere Anhebung stark.

Allerdings gibt es in der Regierung nach wie vor keine Einigung über den gesamten Pensionsentwurf. Denn die Differenzen in der Regierung um die künftige Pensionskommission sind nicht ausgeräumt. Es geht dabei um Prognosen für die längerfristigen Kosten und damit etwaige Reformen. Stögers Entwurf hätte eine Rücknahme der Vorgaben der schwarz-blauen Regierung zur Folge gehabt und damit höhere Zuschüsse aus dem Budget zu den Pensionen erlaubt. Das kommt für die ÖVP und Finanzminister Schelling nicht infrage. Sie befürchten dann längerfristig höhere statt niedrigere Pensionszuschüsse in Milliardenhöhe.

Keine Einigkeit gibt es außerdem über die genaue Zusammensetzung der neuen, verkleinerten Pensionskommission. Es geht in diesem Zusammenhang auch um eine Machtfrage. Nach dem ursprünglichen Entwurf des Sozialministers würden Vertreter aus SPÖ-Ministerien und von SPÖ-dominierten Sozialpartnern mehr Sitze haben als ÖVP-Vertreter.

Die Zeit für eine Einigung läuft davon. Damit die Änderungen durch das Pensionspaket rechtzeitig, wie geplant, ab 2017 in Kraft treten können, wird eine verkürzte Begutachtung nötig sein.

In den parallel geführten Verhandlungen über die 2017 vorgesehene Neuregelung der Mindestsicherung gibt es auch Bewegung. Ein Kompromiss für eine Obergrenze rückt näher. Statt maximal 1500 Euro monatlich in bar für Familien, wie das die ÖVP zuerst verlangt hat, soll es 1125 Euro in bar geben. Dazu kommt ein fixer Wohnkostenanteil als Sachleistung. Damit würden Familien insgesamt bis zu 1500 Euro erhalten. Die Länder könnten – bei Nachweis der Angemessenheit der Unterkunft – bei höheren Wohnkosten mehr zahlen.

Noch ein großer Stolperstein

Allerdings liegt wie bei den Pensionen der größte Stolperstein für die beiden Parteien noch auf dem Weg. Denn die ÖVP verlangt seit Längerem eine Differenzierung. Wer in fünf der vergangenen sechs Jahre nicht in Österreich gelebt hat, soll nur eine niedrigere Mindestsicherung von 560 Euro (inklusive Taschengeld) erhalten. Die volle Höhe liegt bei rund 838 Euro.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2016)

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