Reaktionen: FPÖ und BZÖ kritisieren Deserteurs-Gesetz

FPÖ und BZÖ pcohen darauf, dass es einen Unterschied zwischen "heldenhaften Widerstandskämpfern" und "Straftätern" gebe.

FPÖ und BZÖ haben am Mittwoch die Einigung von SPÖ, ÖVP und Grünen auf eine generelle Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren scharf kritisiert. Beide Parteien beharren auf einem Unterschied zwischen "heldenhaften Widerstandskämpfern" und "Straftätern", wie es BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler ausdrückte.

"Nicht akzeptabel" ist der am Mittwoch präsentierte Gesetzesentwurf für FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache. Eine generelle Rehabilitierung sei nicht zielführend, da Schuld und Unschuld individuell zu betrachten seien. Die FPÖ will weiterhin eine Einzelfall-Prüfung.

Ähnlich Stadler, der auf das 2005 beschlossene Anerkennungsgesetz verweist und keinen weiteren Handlungsbedarf sieht. Mit der nun angestrebten Regelung dagegen werde jeder "Unterschied zwischen echten Widerstandskämpfern und Verbrechern, die sich unabhängig von Ideologien strafbar gemacht haben" beseitigt.

Opferkomitee erfreut

Erfreut über die Einigung zeigten sich indes sowohl das Personenkomitee "Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz" als auch das Rechtskomitee Lambda im Namen der homosexuellen Opfer der NS-Justiz. Das Opferkomitee sieht erst jetzt "juristisch die Rehabilitierung voll umgesetzt" und freut sich unter anderem über den "wichtigen Hinweis auf die Moskauer Deklaration, die Desertion ja explizit als Form des Widerstands nennt".

Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees Lambda, begrüßt die Aufhebung von Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen während der NS-Zeit. Er stößt sich jedoch an der Formulierung "insofern sie nicht auch noch geltendes Recht betreffen". Wesentlich sei, den Paragraf 207b aus der Vergleichsprüfung herauszunehmen. Dabei geht es um Geschlechtsverkehr mit Bis-18-Jährigen gegen Entgelt, um das Ausnutzen einer Zwangslage bis zum 16. Lebensjahr und das Ausnutzen mangelnder Reife. Diese Delikte gelten heutzutage sowohl für Hetero- als auch für Homosexuelle, waren damals aber nur für Homosexuelle strafbar.

"Alles, was damals für Heteros nicht strafbar war, muss herausgenommen werden, sonst kommt es wieder zu einer Diskriminierung", erklärte Graupner. Die Betroffenen seien in der NS-Zeit für etwas verurteilt worden, das für Heteros nicht strafbar war.

(APA)

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