War Hussein K. vorbestraft?

Freiburg trauert um die 19-jährige Maria L., die auf dem Heimweg von einer Studentenparty überfallen und ermordet wurde.
Freiburg trauert um die 19-jährige Maria L., die auf dem Heimweg von einer Studentenparty überfallen und ermordet wurde.(c) REUTERS (VINCENT KESSLER)
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Der Tatverdächtige dürfte auf Korfu schon einmal eine Frau überfallen haben. Wie konnte er nach Deutschland kommen?

Berlin/Freiburg. Eine politische Dimension hatte der Fall spätestens seit Anfang Dezember. Da wurde in Freiburg Hussein K. festgenommen, ein 17-jähriger Flüchtling aus Afghanistan. Er soll im Oktober die 19-jährige Studentin Maria L. vergewaltigt und ermordet haben. Die Kritiker von Angela Merkels Flüchtlingspolitik sahen sich bestätigt, auch in der eigenen Partei, der CDU. Man dürfe Flüchtlinge nicht unter Generalverdacht stellen, erwiderten Merkel und ihr Stab.

Am Mittwoch bekam der Fall neben der strafrechtlichen und der politischen noch eine rechtsstaatliche Dimension. Denn der Verdächtige ist offenbar ein in Griechenland verurteilter Straftäter. „Ja, das ist der Mann, den ich 2013 verteidigt habe“, so die griechische Rechtsanwältin Maria-Eleni Nikopoulou am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. „Ich habe keine Zweifel.“

Demnach hat Hussein K. schon einmal eine Frau überfallen. Nikopoulou verteidigte nämlich einen Mann, der im Jahr 2013 auf der Insel Korfu eine 20-jährige Studentin ausgeraubt und über eine Steilküste gestoßen hatte. Die Frau überlebte schwer verletzt. Der Täter wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt und in einem Jugendgefängnis auf dem Festland untergebracht. Eineinhalb Jahre später kam er gegen Auflagen wieder frei: Er sollte sich regelmäßig bei der Polizei melden. Tat er aber nicht. Stattdessen dürfte er 2015 als unbegleiteter Minderjähriger in Deutschland eingereist sein.

Das wirft Fragen auf – da wie dort: Wie konnte er fliehen? Womöglich hat er von einem Gesetz profitiert, das die griechische Regierung im April 2015 erlassen hat. Demnach können jugendliche Täter bei guter Führung vorzeitig entlassen werden – sofern das Strafmaß zehn Jahre nicht übersteigt.

In Deutschland fragt man sich auch, wie es sein kann, dass ein Straftäter im Jugendhilfesystem Unterschlupf findet? Und dann bei einer Pflegefamilie in Freiburg? Offenbar wurde die Person nicht ausreichend überprüft. Minderjährige Flüchtlinge stellen – auf Anraten von sozialen Diensten – oft gar keinen Asylantrag, sondern beantragen eine Aufenthaltserlaubnis. Und bekommen sie in der Regel auch, wenn für ihr Herkunftsland ein Abschiebeverbot erlassen wurde.

Auch bei der Aufnahme in die Jugendhilfe steht die Identitätsprüfung nicht im Vordergrund, weil minderjährige Flüchtlinge vom Gesetzgeber als besonders schützenswert eingestuft wurden. Der Bundestagsabgeordnete Armin Schuster (CDU) forderte am Mittwoch einen genaueren Sicherheitscheck, analog zu den Asylverfahren, in denen ein Abgleich mit europäischen Fahndungssystemen gemacht wird. Es kämen eben nicht nur schutzbedürftige Kinder ins Land, sagte Schuster der „Badischen Zeitung“.

Zweifel an Altersangabe

Die Staatsanwaltschaft wollte vorerst nicht bestätigen, dass es sich beim Tatverdächtigen in Freiburg um einen in Griechenland verurteilten Straftäter handelt. Die Ermittler seien auf die Auskünfte der griechischen Polizei angewiesen, sagte ein Sprecher. Die Anfrage sei aber noch unbeantwortet. Daher habe man keine Beweise.

Offen ist auch, ob Hussein K. tatsächlich erst 17 Jahre alt ist. Der „Stern“ berichtete, dass er sich schon vor drei Jahren in Griechenland als 17-Jähriger ausgegeben habe. Klarheit soll nun eine medizinische Untersuchung bringen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.12.2016)

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