Der Übereifer der Städte im Kampf gegen Airbnb

(c) REUTERS (YUYA SHINO)
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Online-Zimmervermittler wie Airbnb muss man nicht verbieten. Es reicht, wenn alle ihre Abgaben bezahlen.

Eine „Erfolgsmeldung“ für den Tourismus aus Villach: Den Behörden ist es gelungen, vier Privatpersonen auszuforschen, die Zimmer auf der Internetplattform Airbnb vermietet haben – und die dafür übliche Ortstaxe schuldig geblieben sind.

Immerhin. Wirklich beeindrucken wird das den amerikanischen Online-Wohnungsvermittler, der in Europa als Lieblingserklärung für leere Hotelzimmer, steigende Mietpreise und Wohnungsmangel herhalten muss, allerdings nicht. Auch die Pläne der übrigen Städte in Österreich fallen relativ milde aus: Wien wird noch im heurigen Jahr ein Gesetz erlassen, das den Anbieter zwingen soll, Ortstaxen entweder zentral abzuführen oder aber alle Informationen über die Vermieter offenzulegen. So könnten auch die fälligen Steuern von den Vermietern eingefordert werden. In Tirol steht das Unternehmen gerade in Verhandlungen über eine „automatisierte Kurtaxenabgabe“. Und Salzburg verlangt künftig die Zustimmung aller Eigentümer eines Mehrparteienhauses, bevor eine Wohnung für touristische Zwecke genutzt werden darf. Genau das hat übrigens auch der OGH bereits vor drei Jahren gefordert.

Dennoch ist das alles nichts im Vergleich zu dem Widerstand, dem Airbnb in anderen europäischen Städten ausgesetzt ist. So dürfen Londoner ihre Wohnungen etwa ab heuer in Summe nur noch 90 Tage im Jahr kurzzeitig vermieten. Die Stadtverwaltung hofft, den kommerziellen Anbietern, die auf der Plattform mittlerweile dominieren, so damit das Geschäft ein wenig zu vermiesen – und die Wohnungsnot in der britischen Hauptstadt ein wenig zu lindern.

London ist mit diesen Problemen nicht allein. Die meisten Metropolen kämpfen mit steigenden Mieten und fehlendem Wohnungsangebot, da viele Eigentümer ihre Immobilie lieber leer stehen lassen oder tageweise weitervermieten. Experten rechnen damit, dass Investoren bis zu vier Mal so viel verdienen können, wenn sie Wohnungen in Innenstadtlage kurzfristig an Touristen vermieten, als wenn sie einen Dauermietvertrag an Einheimische vergeben. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Privaten manch teure Auflage erspart bleibt, die Hotels erfüllen müssen. Dass etliche von ihnen „vergessen“, die Mieteinnahmen auch zu versteuern, kommt hinzu.

Dennoch schießen manche Kommunen im Kampf gegen Airbnb über das Ziel hinaus. Frankfurt erklärte alle Ferienwohnungen für illegal. Ab April darf in Berlin keine Mietwohnung mehr kurzfristig weitervermietet werden. Das freut die Hoteliers in der deutschen Touristenmetropole.

Österreich tut dennoch gut daran, die Daumenschrauben bei Airbnb nicht allzu fest zu drehen. Denn die neuen Plattformen bringen auch neue Touristen in die Städte und bieten vor allem Familien die Chance, Metropolen zu bereisen ohne klaustrophobische Anfälle in zentralen und dennoch leistbaren Hotelzimmern zu erleiden. Dieses Geschäftsmodell muss man nicht verbieten. Es reicht, dafür zu sorgen, dass alle Beteiligten ihre Steuern und Abgaben bezahlen. Zumindest vor dem „Billigkonkurrenten“ Airbnb müssen sich Österreichs Touristiker dann wohl ohnedies nicht mehr fürchten.

E-Mails an:matthias.auer@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.01.2017)

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