Wer beim Ball nicht hinein durfte, hat gute Chancen, die dafür getätigten Aufwendungen erfolgreich einzuklagen.
Weil zu viele Karten verkauft wurden, konnten hunderte Menschen nicht den WU Ball am Samstag in der Wiener Hofburg besuchen. Die Leute wurden am Eingang abgewiesen, die Veranstalter haben bisher nur angekündigt, den Betroffenen das Eintrittsgeld zurückzuerstatten. Aber reicht das?
Denn gerade Frauen waren extra für den Ball beim Friseur, manch ein Ballbesucher dürfte auch einen Smoking bzw- ein Ballkleid ausgeborgt haben. Und auch die Anreise zu einem Ball (zum Beispiel das U-Bahn-Ticket) ist meist nicht umsonst. Bleibt man nun auf diesenAufgaben sitzen? Nein, meint Schadenersatzrechtsexperte Andreas Kletečka. "Die Aufwendungen die man für den Ball gemacht hat, müsste man einklagen können", sagt der Professor von der Universität Salzburg. Bei so einer Klage habe man jedenfalls gute Chancen auf Erfolg, erklärt der Experte im Gespräch mit der "Presse". Und zwar dann, wenn man den Veranstaltern vorwerfen könne, zu viele Karten verkauft zu haben. Also wenn nicht etwa ein Computerfehler daran schuld war.