U-Bahn "fehlt gesetzliche Grundlage"

Fallen Stationssanierungen wie hier an der U6 in die Kategorie Neubau? Der Rechnungshof hat Zweifel, die Wiener Linien in ihrer Stellungnahme nicht.
Fallen Stationssanierungen wie hier an der U6 in die Kategorie Neubau? Der Rechnungshof hat Zweifel, die Wiener Linien in ihrer Stellungnahme nicht.(c) GEORG HOCHMUTH / APA
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Rechnungshof-Prüfer kritisieren Vertragswerk zur gemeinsamen Finanzierung des U-Bahn-Baus durch Bund und Wien. Und: Mit Teilen des Geldes finanzierte man Feste und Museen.

Wien. Der Bau der Wiener U-Bahn ist für den Bund verkehrsstrategisch so wichtig, dass sich dieser seit 1979 zur Hälfte finanziell daran beteiligt. 38 Jahre und mehrere Milliarden Euro später stellt der Rechnungshof gleich im ersten Absatz eines aktuellen Berichts fest: „Seit dem Jahr 1980 fehlte dafür die bundesgesetzliche Grundlage.“ Ein Jahrhundertprojekt, errichtet im Dunstkreis der Illegalität?

Natürlich, die Kontrollore des obersten Prüforgans der Republik legen erheblich mehr Wert auf Formalitäten, auf die Einhaltung von Punkten und Beistrichen, als dies Politiker tun. Dennoch ist das 68 Seiten starke Papier alles andere als eine Zusammenfassung übertriebener Prinzipienreiterei. Es liest sich eher wie die präzise Beschreibung eines Sittenbilds. Denn weitere Kritikpunkte sind, dass der Bund und Wien keine präzisen Regelungen dafür festhielten, was denn nun unter förderungswürdigen Neubau und unter nicht förderungswürdige Instandhaltung oder Sanierung fällt. Neben der Anschaffung von Zügen bezahlten Wien und die Wiener Linien nämlich auch die Sanierung bereits bestehender Strecken, einen kleinen, 58.000 Euro ausmachenden Teil des Verkehrsmuseums und jede Menge Feste mit dem Geld. Aber alles der Reihe nach.

Intransparente Bücher

Die Rechnungshofjuristen sind offenbar der Ansicht, dass für die regelmäßige, nämlich jährliche Überweisung von Zuschüssen für den U-Bahn-Bau nach Wien eine einmalige Vereinbarung der Vertragspartner nach Artikel 15a der Bundesverfassung nicht ausreicht. Eine solche Vereinbarung wurde zwar 1979 festgeschrieben, alle weiteren Folgeübereinkommen haben laut Prüferansicht jedoch nur privatrechtlichen Charakter. Daraus resultiert die eingangs zitierte Basiskritik, dass seit dem Jahr 1980 die rechtliche Grundlage für Zuschüsse fehle, denn: „Die Praxis, regelmäßige Finanzzuweisungen ohne gesetzliche Regelung vorzunehmen, stellt eine Umgehung der Vorschriften der Finanzverfassung dar.“

Unter der Lupe des Rechnungshofs war der U-Bahn-Ausbauzeitraum 2007 bis 2014. Gesamterrichtungskosten: 1,9 Milliarden Euro. Allerdings wurden während dieser Zeit in Wien weiterhin Ausgaben getätigt, die vorangegangenen U-Bahn-Projekten zuzurechnen waren. Die Transparenz der Buchführung, so das Urteil, sei jedenfalls verbesserungswürdig.

Feste für 5,3 Mio. Euro

Gleiches trifft wohl auch auf den Mitteleinsatz zu. Die Prüfer entdeckten nämlich auch Ausgaben, die nichts mit dem U-Bahn-Neubau als Verkehrsinfrastruktur zu tun haben, aber dennoch ebendieser Position zugewiesen wurden. Darunter fallen unter anderem die bauliche Erhaltung der U6, die Sanierung des Bestandsnetzes der Linie U1, die Anschaffung von Zügen zur Intervallverdichtung und die (teilweise) Errichtung des Verkehrsmuseums.

Ebenfalls in der Kategorie U-Bahn-Neubau verbuchte Wien Kosten für Feiern zur Eröffnung von Stationen der Linie U2. Jedes Mal, wenn sich die violette Linie ein Stück weiter nach Aspern vorarbeitete, veranstalteten die Wiener Linien große Feste (2008: Stadion, 2010: Aspernstraße, 2013: Seestadt). Insgesamt kosteten Infobroschüren, Werbeeinschaltungen und Künstlerhonorare dafür 5,3 Mio. Euro. Kosten, so der Rechnungshof, die nun als Investitionen über 50 Jahre abgeschrieben würden.

Die Wiener Linien verteidigten diese Aufwendungen in ihrer Stellungnahme. Sie seien aus Sicht des Marketings wichtig und stünden in unmittelbarem Zusammenhang mit dem U-Bahn-Bau. Dennoch werde man sich die RH-Kritik zu Herzen nehmen und Ausgaben für Feste in Zukunft „nicht mehr als Investitionen, sondern als Aufwendungen des laufenden Jahres verbuchen“. (awe)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.01.2017)

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