Haft für tätliche Angriffe auf Mitarbeiter im öffentlichen Verkehr

: Verkehrsminister Jörg Leichtfried (R) und ÖBB-Zugbegleiter bei der Pressekonferenz am Dienstag
: Verkehrsminister Jörg Leichtfried (R) und ÖBB-Zugbegleiter bei der Pressekonferenz am Dienstag APA/HERBERT NEUBAUER
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Im Schnitt wird schon jeden zweiten Tag Zug-, Straßenbahn- oder Buspersonal tätlich angegriffen. Diese Bediensteten sollen nun Polizei- und Justizwachebeamten gleichgestellt, Angriffe also härter bestraft werden.

Wer Buslenker, Zugbegleiter, Straßenbahnfahrer oder Ticketkontrolleure tätlich angreift, muss künftig mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Personal von Öffentlichen Verkehrsmitteln wird Polizei- und Justizwachebeamten gleichgestellt, für tätliche Angriffe auf sie wird der Strafrahmen ebenfalls von bisher sechs Monaten auf zwei Jahre erhöht. Inkrafttreten soll die Novelle des Strafgesetzbuchs (StGB) im September.

"Wer zuschlägt, wird aus dem Verkehr gezogen, im wahrsten Sinne des Wortes", konstatierten Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) und Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Dienstag am Wiener Hauptbahnhof. Anlass für die Gesetzesänderung ist die Zunahme von Übergriffen auf Personal Öffentlicher Verkehrsmittel. So kommt es laut ÖBB-Konzernbetriebsratsvorsitzendem und vida-Gewerkschafter Roman Hebenstreit bereits jeden zweiten Tag zu einem Übergriff auf Mitarbeiter im öffentlichen Verkehr. Zugbegleiter wurden 2016 beispielsweise 164 Mal tätlich angegriffen, sagte Leichtfried.

Mit der Novelle "setzen wir hier ein deutliches Signal", betonte der Verkehrsminister. "Gewalt gegen Personal in öffentlichen Verkehrsmitteln ist kein Kavaliersdelikt", sagte Leichtfried. "Ich weiß als jahrzehntelanger Bahnpendler, wie schwer es Kontrollorgane haben", erzählte Brandstetter. Übergriffe müssen "konsequent bekämpft werden".

Novelle ist bereits in Begutachtung

Bereits am Montag schickte Brandstetter die Novelle in Begutachtung. Der Entwurf sieht einen zusätzlichen Paragrafen "Tätlicher Angriff auf ein mit der Kontrolle oder Lenkung eines Massenbeförderungsmittels betrautes Organ" vor. Darunter fallen beispielsweise Stoßen, Treten oder Werfen von Gegenständen. Gestraft wird unabhängig davon, ob es zu einer Verletzung beim Opfer kommt. Die Begutachtungsfrist beträgt sechs Wochen.

Unklar blieb vorerst, inwiefern auch Security-Mitarbeiter von der Gesetzesnovelle umfasst sind. Zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln soll die neue Regelung auch für sie gelten, hieß es am Dienstag. Brandstetter schloss nicht aus, dass "legistisch noch an der einen oder anderen Schraube gedreht werden kann".

Hebenstreit begrüßte die Novelle, damit werde "eine jahrelange Forderung der Gewerkschaft umgesetzt". Eine "Lex Zugbegleiter" sieht er nicht, vielmehr sei die neue Regelung auf "einen Großteil der Beschäftigten in Massenverkehrsmitteln zugeschnitten". Auch für ÖBB-Vorstandsvorsitzenden Andreas Matthä ist die StGB-Änderung ein "wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ein deutliches Signal an die Gesellschaft", meinte er in einer Aussendung. Denn bei diesem Thema gebe es "keine Toleranzschwelle". Auch der Geschäftsführer der Wiener Linien, Günter Steinbauer, begrüßte in einer Aussendung ebenso wie die Wiener Öffi-Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) das Gesetzespaket.

Walter Paul ist bei den ÖBB als Kontrolleur im Nahverkehr tätig. Er wurde allein im Vorjahr gleich "zweimal wortlos attackiert", schilderte er im Gespräch mit der Austria Presseagentur. Einmal erlitt er einen Fingerbruch, das andere Mal eine Rissquetschwunde. Mit der Novelle werde nun "endlich gegengesteuert, ich bin sehr glücklich darüber", sagte er.

(APA)

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