FPÖ-Klubchef Leyroutz hatte 2009 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Es sei beim Aufschlagen der Zeitung ganz klar ein "Graubereich erkennbar gewesen.
Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch der Prozess gegen die ehemaligen freiheitlichen Kärntner Regierungspolitiker Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner wegen der BZÖ-Wahlbroschüre aus dem Jahr 2009 fortgesetzt worden. Der vorsitzende Richter Christian Liebhauser-Karl eröffnete das Beweisverfahren und begann mit den Zeugeneinvernahmen.
Zuvor stellte aber Scheuchs Verteidigerin Ulrike Pöchinger einen Ablehnungsantrag gegen Richter Liebhauser-Karl, weil die Wahlbroschüre gerichtsintern als "Jubelbroschüre" tituliert worden war. Der Antrag, dem sich die anderen drei Anwälte nicht anschließen mochten, wurde abgelehnt. Er habe diese Bezeichnung am Gericht nicht eingeführt und auch keinen Einfluss darauf gehabt, meinte der Richter
Leyroutz: "Graubereich" war klar erkennbar
Zu Mittag wurde FPÖ-Klubobmann Christian Leyroutz als Zeuge vernommen. Er hatte am 27. Februar 2009 - unmittelbar nach Versendung der Wahlbroschüre - Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt erstattet. Auf die Frage nach Verfeindung oder Freundschaft meinte Leyroutz, er sei mit Dobernig, Scheuch und Dörfler befreundet. Es sei damals beim Aufschlagen der Zeitung ganz klar ein "Graubereich" bezüglich der Inserate von Regierungsmitgliedern erkennbar gewesen.
Richter Liebhauser-Karl meinte, der Zeuge schwäche jetzt seine Formulierung ab, in der damaligen Anzeige seien die Vorwürfe schärfer formuliert gewesen. Leyroutz betonte, er habe auch die Regierungsmitglieder von SPÖ und ÖVP mit gleichlautenden Formulierungen angezeigt. Damals hatte er noch gemeint, der tatsächliche Zweck der Hochglanzbroschüre sei auf den ersten Blick erkennbar gewesen, nämlich "Werbung für das BZÖ zu machen". Er habe mit seinen scharfen Aussagen dafür sorgen wollen, dass diese Praktiken untersucht und abgestellt würden.
Als "Mittel der politischen Auseinandersetzung" genutzt
In der Anzeige hatte Leyroutz konkret beantragt, gegen Dörfler, Scheuch, Dobernig, Petzner und weitere unbekannte Täter das Verfahren wegen des Verdachtes der Untreue und des Amtsmissbrauchs einzuleiten. Dies sei die "übliche Formulierung", rechtfertigte sich Leyroutz. Liebhauser-Karl hielt ihm vor, dass er auch eine Sachverhaltsdarstellung einbringen hätte können. Leyroutz erklärte, es sei von ihm als "Mittel der politischen Auseinandersetzung" genutzt worden. Als Staatsanwalt Bernhard Weratschnig von Leyroutz wissen wollte, was er sich beim Aufschlagen der Broschüre gedacht habe, antwortete Leyroutz, sein Zorn über die Inserate von SPÖ und ÖVP sei deutlich größer gewesen als bezüglich des BZÖ.
Zuvor war der BZÖ-Landtagsabgeordnete Wilhelm Korak im Zeugenstand gewesen. Er war 2009 Organisationsreferent der Orangen gewesen, sein Parteichef sei Uwe Scheuch gewesen. Wenn die Partei Artikel für Werbemaßnahmen angekauft habe, so habe es dafür die Genehmigung Scheuchs gebraucht. Von der Wahlbroschüre habe er nichts gewusst und sei auch in keiner Weise involviert gewesen. Petzner sei für alle Werbemaßnahmen bezüglich der Gestaltung der wichtigste Ansprechpartner gewesen, sagte Korak. Zugleich betonte er, dass sämtliche derartigen Maßnahmen vom "kleinen Gremium" der Partei abgesegnet hätten werden müssen. In diesem informellen Gremium seien alle Regierungsmitglieder vertreten gewesen. Damals waren das Dörfler, Scheuch und Dobernig gewesen.
Causa: BZÖ-Wahlbroschüre
Bei dem Verfahren geht es um ein ursprünglich als Standortbroschüre geplantes Druckwerk samt Image-DVD, das kurz vor der Landtagswahl 2009 an alle Kärntner Haushalte versendet wurde. Vor Versand wurde das Material noch umgestaltet und der Werbelinie des damaligen BZÖ angepasst, samt prominenter Positionierung der Parteispitzen Dörfler, Scheuch und Dobernig, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
(APA)