Staatsfeinde müssen mit U-Haft rechnen

(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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„Schwänzen“ des Prozesses hat nun Konsequenzen.

Wien/Krems. So ganz überraschend kam es nicht: Von acht Beschuldigten ließen sich (wie berichtet) am Mittwoch nur drei bei ihrem Prozess in Krems blicken. Die Anklage hat für das Quintett (drei Männer, zwei Frauen), das nicht erschienen war, bereits U-Haft beantragt.

Alle acht Personen sind oder waren Anhänger der „Freeman“-Gruppierung. Sie erkennen die staatliche Ordnung nicht an. Vielmehr basteln sie sich eigene Regeln. Dies gipfelte im gegenständlichen Verfahren darin, dass sie laut Strafantrag eine Anwältin, die als Sachwalterin für ein Mitglied der Gruppierung bestellt worden war, „beharrlich verfolgten“. Die sogenannten Staatsverweigerer wollten die Frau zwingen, sich einer inszenierten „Gerichtsverhandlung“ zu stellen.

Während für die drei sehr wohl erschienenen Personen – darunter befindet sich ein Wiener Zahnarzt – der Prozess am 12. April weitergeht, müssen die vorerst „verschwundenen“ Beschuldigten mit einer neuen Ladung rechnen – und eben damit, in Handfesseln vorgeführt zu werden.

 

„Verweigerer“ auch in Wien

Indes erfolgte, wie am Donnerstag die Polizei mitteilte, noch Mittwochabend eine Festnahme eines Staatsverweigerers, der in Wien Alsergrund als Pkw-Raser gestoppt wurde. Der Mann habe versucht, Tritte auszuteilen. Und er habe angegeben, „keinen Vertrag mit der Firma Polizei“ zu haben. (m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.03.2017)


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