AvW-Anleger haben bisher 20.000 Euro vom Steuerzahler erhalten. Weitere Schäden haben die Geschädigten aber nun selbst zu tragen, befand der Oberste Gerichtshof.
Wien. Anleger wird die Entscheidung empören, viele österreichische Steuerzahler hingegen werden sich die Hände reiben.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden (1Ob 73/16s), dass der Bund nicht noch mehr als schon bisher für die Schäden der AvW-Anleger zu haften hat. Damit erspart sich der Steuerzahler rund 200 Millionen Euro.
Das Erstgericht hatte sich noch der Argumentation der zahlreichen Anleger angeschlossen. Demzufolge hätten den Prüfern der Bundeswertpapieraufsichtsbehörde (BWA, die Vorgängerbehörde der Finanzmarktaufsicht) bereits 2000 und 2001 massive Zweifel am Genussscheinkonstrukt des Investmentunternehmens von Wolfgang Auer-Welsbach kommen müssen. Es hätte genügende Indizien gegeben, die schon damals auf die Betrugshandlungen des Unternehmers hingewiesen hätten, so ihr Standpunkt. Die BWA hätte es schlicht verabsäumt, dem Verdacht nachzugehen, dass Auer-Welsbach die Kurse manipuliert hätte. Die Anleger und ihre Anwälte jubelten ob dieser Entscheidung – allerdings zu früh. Denn schon das Oberlandesgericht Wien hebelte das Urteil im Februar 2016 aus. Die Anleger wollten das freilich nicht hinnehmen und bekämpften den Entscheid.
BWA handelte rechtmäßig
Jetzt sprach der OGH das Machtwort auf 65 Seiten und schloss sich - wie schon das OLG Wien - den Ausführungen der Finanzprokuratur an, die den Bund in dem Verfahren vertrat.