Der Kanzler rechtfertigte in einem Brief an die EU-Kommission die Weigerung Österreichs, Flüchtlinge aus dem Relocation-Programm aufzunehmen.
Bundeskanzler Christian Kern hat sein am Dienstag angekündigtes Schreiben nach Brüssel zum Flüchtlings-Umverteilungsprogramm der EU bereits abgeschickt. In dem Brief an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ("Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Jean-Claude") erklärt der SPÖ-Bundesparteivorsitzende die österreichische Beteiligung an dem Programm für "nicht gerechtfertigt" und bittet Juncker um ein Treffen.
Am Mittwoch wurde bekannt, dass es am Vortag bereits ein Telefonat zwischen den beiden gegeben hatte. Ein entsprechender Bericht des Magazins "Politico" wurde vom Kanzleramt bestätigt. Demnach könnte eine "flexible Solidarität" in der Sache herauskommen. Auch die EU-Kommission bestätigte das Telefonat: "Beide hatten eine gute Diskussion und haben vereinbart, in Kontakt zu bleiben", sagte der Sprecher. Auch gab er bekannt, dass Kerns Brief eingetroffen sei: "Wir haben den Brief erhalten. Der nächste Schritt ist, dass wir ihn lesen."
In dem Schreiben an Juncker hatte Kern ersucht, dass Österreich von der Pflicht ausgenommen werden soll, das Programm der Übernahme von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien ("Relocation") umzusetzen. Er hat Juncker auch um ein Treffen in nächster Zeit zu diesem Thema ersucht. Einen konkreten Termin dafür gibt es noch keinen.
"Wird von Österreich erwartet, seine Verpflichtungen umzusetzen"
Die EU-Kommission hatte am Dienstag Österreich zur Beteiligung an der Umverteilung von Flüchtlingen aus Italien und Griechenland aufgefordert. Eine Sprecherin konzedierte am Dienstag in Brüssel, Österreich habe in den vergangenen Jahren eine "große Zahl von Flüchtlingen aufgenommen". In Anerkennung dessen habe Österreich von einer zeitlichen Ausnahmeregelung profitiert. "Nun wird von Österreich erwartet, seine Verpflichtungen vollständig im Rahmen der Relocation umzusetzen", sagte die Kommissionssprecherin. Kein Land könne sich aus der Umverteilung zurückziehen. Dies wäre nur möglich, wenn ein Land außerhalb des gesetzlichen Rahmens agiere. Dabei wären Konsequenzen nicht ausgeschlossen.
Sollte allerdings Österreich im Fall der weiteren Nicht-Umsetzung der Relocation ein Vertragsverletzungsverfahren drohen, müsste dies auch für mehrere andere EU-Länder gelten, die ebenfalls bisher keinen einzigen Flüchtling aus dem Programm aufgenommen haben. Dies trifft Ungarn und Polen. Aber auch die meisten anderen Staaten sind weit von der Erfüllung der Zielquote entfernt. Das Programm soll am 26. September 2017 auslaufen. Sogar die Kommission rechnet im besten Fall damit, dass von den knapp 100.000 zu verteilenden Migranten aus Italien und Griechenland lediglich gut 44.000 von den anderen Staaten aufgenommen werden könnten, wobei diese optimistische Prognose von einer deutlichen Steigerung der bisherigen Entwicklung ausgeht. Bei einer gleichbleibenden Entwicklung würden es weniger als 25.000 sein.
Innerhalb der SPÖ-ÖVP-Koalition gibt es weiterhin Zwist über das Vorgehen bei der Flüchtlingsumverteilung. Unklar ist auch nach wie vor, was mit der von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) zuletzt in Aussicht gestellten Aufnahme von 50 minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen aus Italien passiert. Rom hatte tags zvuor erklärt, bisher gebe es kein offizielles Ansuchen. In der österreichischen Regierung herrscht dazu offenbar auch keine Klarheit.
(APA)