ATV-Übernahme für Medienbehörde rechtskonform

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Für die KommAustria entspricht der Kauf von ATV durch ProSiebenSat.1Puls 4 den rundfunkrechtlichen Bestimmungen. Damit ist die Übernahme rechtskonform.

Der Verkauf des österreichischen Privatsenders ATV an den Medienkonzern ProSiebenSat.1Puls 4 ist für die Medienbehörde KommAustria rechtskonform. Das gab sie am Donnerstag bekannt. Die Übernahme entspreche jenen rundfunkrechtlichen Bestimmungen, deren Einhaltung die Medienbehörde in derartigen Fällen zu prüfen habe: den medienkonzentrationsrechtlichen Aspekt und die Frage, ob die fachlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für den Betrieb der Programme ATV und ATV 2 gegeben sind.

Bedenken gibt es hinsichtlich der Medienkonzentration, denn die ATV-Sender sowie ProSieben, Sat.1 und Puls 4 gehören dann zu einem Medienkonzern.

In Hinblick auf die Medienkonzentration hat die KommAustria keine Bedenken, weil der Medienverbund, nicht mehr als ein Drittel der terrestrisch via Antenne empfangbaren Sender ausstrahle. 

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat den Verkauf von ATV an ProSiebenSat.1Puls4 Anfang März unter Auflagen stattgegeben. 

(Red. )

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