Kurz: Kein türkisches Todesstrafen-Referendum in Österreich

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Sollte in der Türkei ein Referendum über die Einführung der Todesstrafe abgehalten werden, werde Österreich es hierzulande verbieten, betont der Außenminister: "Rechtlich möglich ist das durch das Völkerrecht."

Österreich würde ein türkisches Todesstrafen-Referendum auf österreichischem Staatsgebiet untersagen. Dies teilte Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) am Freitag mit. Im Falle eines Referendums über die Todesstrafe in der Türkei werde Österreich die Abhaltung in Österreich nicht zulassen, betonte Kurz. Rechtlich möglich sei das "durch das Völkerrecht, das einem Staat die Möglichkeit gibt, aufgrund seiner territorialen Souveränität die Durchführung eines ausländischen Referendums auf seinem Staatsgebiet zu untersagen". Und er fügte hinzu: "Die geplante Einführung der Todesstrafe wäre jedenfalls ein berechtigter Grund für einen solchen Schritt."

Auch von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) kam kurz darauf ein klares Nein zu einer etwaigen Abstimmung. Und er fügte hinzu: dieses Nein sei Regierungslinie. "Ein solches Referendum kann auf österreichischem Boden nicht stattfinden." Denn dies wäre "gegen alle unsere Überzeugungen, gegen unsere Werte", betonte Kern. In ganz Europa müsse bei Abhaltung von Urnengängen jeder Staat im Ausland anfragen.  In Österreich lebende Türken könnten freilich in die Türkei zur Abstimmung fahren.

SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder verwies am Freitag auf ein wissenschaftliches Gutachten des Deutschen Bundestags, wonach die deutsche Regierung ein Referendum unterbinden muss, wenn dieses die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei zum Ziel hat. Schieder will gegebenenfalls auch noch ein Gutachten des Rechts-und Legislativdienstes des österreichischen Parlaments in Auftrag geben. Der Türkei sollte man die Entscheidung Österreichs umgehend mitteilen.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte die Todesstrafe während seiner Zeit als Regierungschef 2004 abschaffen lassen. Nach dem Putschversuch vom vergangenen Jahr brachte er mehrfach ihre Wiedereinführung ins Spiel und regte dazu ein Referendum an. Zuletzt konnten in Österreich lebende und wahlberechtigte Türken über die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei abstimmen. Die große Mehrheit der Wähler stimmte dabei für Erdogans Pläne.

Schulz gegen Todesstrafen-Referendum in Deutschland

Mit dem Vorstoß folgt Kurz dem Beispiel des deutschen SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz. Er hatte Freitagvormittag betont, dass seiner Ansicht nach in Deutschland lebende Türken nicht über die Wiedereinführung der Todesstrafe in ihrem Herkunftsland abstimmen dürfen sollten.  "Falls die türkische Regierung wirklich ein Referendum über die Einführung der Todesstrafe durchführen sollte, muss klar sein: Eine solche Abstimmung darf unter den in Deutschland lebenden Türkinnen und Türken nicht stattfinden", sagte Schulz dem "Spiegel".

(APA/Red.)

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