FMA nimmt FACC ins Visier: Fehler in der Bilanz?

FLUGZEUG-ZULIEFERER FACC SOLL NOCH HEUER AN DIE BOeRSE
FLUGZEUG-ZULIEFERER FACC SOLL NOCH HEUER AN DIE BOeRSEAPA/FACC AG
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Die Finanzmarktaufsicht prüft die Rechnungslegung des Flugzeugzulieferers. Die Veröffentlichung des aktuellen Geschäftsberichts muss verschoben werden.

Der Flugzeugzulieferer FACC glaubt, mit Hilfe einer genauen Aufarbeitung des Fake President Incident, entsprechender juristischer Maßnahmen sowie stringenter Effizienzsteigerungen die Cybercrime-Attacke von Anfang 2016 mit einem Schaden von 52 Millionen Euro überwunden zu haben. Die am 24. März veröffentlichten vorläufigen Zahlen für 2016/17 sprechen auch dafür: bei einer Umsatzsteigerung von 21 Prozent auf 710,2 Millionen Euro verbesserte sich das operative Ergebnis um 36 Prozent auf 25,3 Millionen Euro.

Jetzt ist das Unternehmen mit neuem Unbill konfrontiert: Die FACC muss die für 17. Mai geplante Veröffentlichung der endgültigen Geschäftszahlen verschieben. Der Grund erklärt die spürbare Nervosität im Unternehmen: Die Finanzmarktaufsicht (FMA) habe ein Enforcement-Verfahren eingeleitet, gab die FACC am Donnerstag bekannt. Es gehe um den Konzernabschluss 2015/16 und die Halbjahresabschlüsse zu Ende August 2015 und 2016. Da möglicherweise auch der aktuelle Jahresabschluss betroffen sein könnte – Fehler können sich weiter ziehen – habe man sicherheitshalber die Verschiebung um einen Monat vorgenommen. „Wir glauben, dass wir die Fragen in einem Monat aufklären können“, sagte dazu der für Investor Relations zuständige Manuel Taverne der „Presse“.

Bilanzpolizei informiert

Die FMA kann laut Paragraf 3/1/3 Rechnungslegungskontrollgesetz bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses ein entsprechendes Verfahren zur Kontrolle der Richtigkeit der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen an sich ziehen. Die FMA muss also nicht zwingend die Prüfstelle für Rechnungswesen („Bilanzpolizei“) einschalten. Im Fall FACC sei diese informiert worden, hieß es. 

Laut Taverne geht es um „einige Sachverhalte“ in den Bilanzen. Definitiv nicht sei es der Cyberbetrug. Den Grund der Prüfung wollte er nicht nennen. Dem Vernehmen nach geht es um Fehler bei der Anwendung der internationalen Rechnungslegungs-Standards (IAS).

Aktie verliert

Geprüft werde seit dem vierten Quartal 2016, informiert sei die FACC per FMA-Schreiben vor wenigen Tagen worden, so Taverne. „Der Vorstand evaluiert derzeit die relevanten Bilanzierungssachverhalte, um die von der FMA adressierten Themen in den Abschlüssen der Vorperioden sowie im Jahresfinanzbericht 2016/17 adäquat zu berücksichtigen“.
Die FACC-Aktie hat empfindlich reagiert: Sie fiel anfangs um mehr als drei Prozent, erholte sich im Tagesverlauf aber etwas.
2016 hat die Prüfstelle für Rechnungslegung, die gemeinsam mit der FMA für das Enforcement zuständig ist, die Konzern- und Jahresabschlüsse und Bilanzen von insgesamt 31 Unternehmen geprüft. Bei sieben von ihnen stellten die Prüfer eine fehlerhafte Rechnungslegung fest.

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