Ein Mann erschießt seine Frau, wird nach zehn Jahren Haft vorzeitig entlassen und steht nun wegen Kindesmisshandlung erneut vor Gericht. Mitangeklagt: seine Lebensgefährtin.
Diese Konstellation ist einzigartig: Es gibt ein angeklagtes Paar; es gibt Anklagevorwürfe, die mit dem Wienerischen Attribut "grauslich" nur unzureichend beschrieben sind - und im Hintergrund tobt ein Rosenkrieg, der massiv in den Strafprozess hineinspielt. Auch das noch: Der angeklagte Mann, H. (44), hat 2001 seine Frau erschossen.
Aber der Reihe nach: Dieser Tage ist in Wien ein im April begonnener Strafprozess fortgesetzt und neuerlich vertagt worden - auf 26. Juli. Die zugrunde liegende, von Staatsanwalt Stefan Berger verfasste Anklage liest sich wie ein ausgedehnter Auszug aus dem österreichischen Strafgesetzbuch: Fortgesetzte Gewaltausübung, Freiheitsentziehung, Körperverletzung, sexueller Missbrauch von Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses.