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Seniorenvertreter fordern E-Card als Pensionistenausweis

Seniorenvertreter: Karl Blecha (SPÖ) und Ingrid Korosec (ÖVP)
Seniorenvertreter: Karl Blecha (SPÖ) und Ingrid Korosec (ÖVP)(c) APA (HERBERT PFARRHOFER)
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Geht es nach den Seniorenvertretern, so soll die E-Card zusätzlich zum Foto auch eine weitere Funktion erhalten. Zusätzliche Kosten dürften den Pensionisten aber nicht entstehen.

Die E-Card soll zukünftig auch als Pensionistenausweis gelten. Diese Forderung hat am Freitag die Präsidentin des ÖVP-Seniorenbundes, Ingrid Korosec, anlässlich des Beschlusses, Fotos auf der E-Card verpflichtend zu machen, erhoben.

Korosec geht es dabei nicht nur um Schutz gegen Sozialmissbrauch, sondern vor allem auch um einen bundesweit einsetzbaren Pensionistenausweis, der den Seniorinnen und Senioren das Leben erleichtern soll. Zusätzliche Kosten dürften den Pensionisten dadurch aber nicht entstehen, forderte Korosec in einer Aussendung.

Der SPÖ-Pensionistenverband gibt Korosec Rückendeckung: Auch er trat am Freitag dafür ein, die künftig mit Foto versehene E-Card gleichzeitig auch zu einem offiziell gültigen Pensionistenausweis zu machen. "Hier entstehen Synergien, die man nutzen muss", sagte Generalsekretär Andreas Wohlmuth, der ebenfalls zusätzliche Kosten dafür ablehnt.

Der Hintergrund: Der Nationalrat hat am Donnerstag beschlossen, dass der Pflegeregress abgeschafft wird. Als Ersatz erhalten die Länder jährlich 100 Millionen Euro vom Bund. Weitere Maßnahmen der Gegenfinanzierung: Die Medikamentenkosten in Pflegeheimen sollen gedämpft werden, durch die Einführung von Fotos auf der E-Card soll deren Missbrauch verändert werden.

E-Cards bekommen Fotos

Mit dem Gesetzesentwurf für Fotos auf der E-Card wird dem Hauptverband der Auftrag erteilt, ein Lichtbild auf der Karte anzubringen. Die entsprechende Passage im ASVG lautet:

"Ab 1. Jänner 2019 ist auf allen ab diesem Zeitpunkt an Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards ein Lichtbild dauerhaft anzubringen, das den Karteninhaber/die Karteninhaberin erkennbar zeigt. Bis 31. Dezember 2023 sind alle e-cards, auf denen noch kein Lichtbild angebracht ist, auszutauschen. Das Lichtbild ist vom Karteninhaber/von der Karteninhaberin beizubringen, soweit es nicht aus Beständen von Bundes- oder Landesbehörden entnommen wird. Die Übermittlung aus diesen Beständen an den Hauptverband ist zulässig und vorzunehmen, soweit dies automationsunterstützt möglich ist. Näheres wird durch Verordnung der Bundesregierung bestimmt. Die für die Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlichen Mittel sind dem Hauptverband vom Bundesminister für Finanzen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zusätzlich zur Verfügung zu stellen."

In den Erläuterung wird dazu klargestellt, das die Fotos unter Wahrung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte aus behördlichen Beständen übernommen werden sollen, soweit dies automationsunterstützt und damit mit geringem Verwaltungsaufwand möglich ist. Andernfalls ist das Foto vom Karteninhaber beizubringen.

(APA/Red.)