Sorgerecht: Mutter darf Zwillinge zurückfordern

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Eine Mutter, die ihre Kinder freiwillig zu Pflegeeltern gegeben hatte, verlangte die Zwillinge zurück. Das Jugendamt wollte der Frau das Sorgerecht nehmen. Der OGH gab ihr recht.

Wien. Sollen kleine Kinder bei den inzwischen gewohnten Pflegeeltern bleiben? Oder wären sie auch bei der leiblichen Mutter gut aufgehoben, wenngleich sie noch Probleme hat? Fragen, die es in einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu klären gab. Im Frühjahr 2011 waren die Zwillinge geboren worden. Als sie etwa zehn Monate alt waren, stimmte die Mutter zu, dass die Kinder bis auf Weiteres zu Pflegeeltern kommen. Die psychisch kranke Mutter war damals nicht in der Lage, sich um ihren Nachwuchs zu kümmern. Sie besuchte die Kinder aber alle vier Wochen. Der Vater der Kinder ist unbekannt.

Eineinhalb Jahre später forderte die Mutter, der es nun besser ging, ihre Zwillinge zurück. Das Jugendamt war dagegen und verlangte stattdessen, der Mutter das bei ihr nach wie vor bestehende Sorgerecht zu entziehen. Sodass die Kinder dauerhaft bei der Pflegefamilie bleiben können. Denn, wenn die Kinder nun wieder zur leiblichen Mutter kämen, würde dies einem neuerlichen Beziehungsabbruch (diesmal gegenüber den Pflegeeltern) gleichkommen. Und auch, wenn sich einige Faktoren bei der Mutter verbessert hätten, sei ihre Gesamtsituation nicht stabil genug, meinte die Behörde.

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