Sicherheitspaket: Kritik (auch) vom Obersten Gerichtshof

Wolfgang Sobotka ist gemeinsam mit Wolfgang Brandstetter für den Inhalt der Novelle zuständig.
Wolfgang Sobotka ist gemeinsam mit Wolfgang Brandstetter für den Inhalt der Novelle zuständig.(c) APA/SARAH KVECH
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Rund 9000 Stellungnahmen wurden zu der Gesetzesnovelle des Justiz- und Innenressorts abgegeben. Die Minister sind gesprächsbereit.

Wien. Wolfgang Brandstetter ist gegen die Legalisierung einer Spionagesoftware. Er ist auch gegen die akustische Überwachung von Personen in Fahrzeugen. Kurz gesagt: Er ist gegen das geplante Sicherheitspaket. Und so wie Wolfgang Brandstetter haben viele andere Bürger auch eine Stellungnahme dazu abgegeben. Bis gestern lief die Begutachtungsfrist für die Gesetzesnovelle. Ungewöhnlich viele Kritiker, nämlich rund 9000, meldeten sich zu Wort. Das liegt einerseits daran, dass die Plattform www.überwachungspaket.at solche Stellungnahmen erleichterte und vorfertigte. Und andererseits daran, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf um eine heikle Materie handelt.

Das weiß auch Wolfgang Brandstetter: Der Justizminister ist gemeinsam mit Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) für den Inhalt der Novelle zuständig. Beide wollen erst heute, Dienstag, die Stellungnahmen kommentieren. Prinzipiell sei man aber gesprächsbereit, was mehr oder weniger kleine Anpassungen und Änderungen betrifft. Am eigentlichen Ziel hält man aber nach wie vor fest: den Behörden mehr Möglichkeiten zu geben, Verdächtige zu überwachen. Das reicht von der Onlinekommunikation über den Straßenverkehr. Außerdem sollen anonyme Prepaid-Handykarten abgeschafft werden. Die Video-Überwachung im öffentlichen Raum und Straßenverkehr könnte ebenfalls ausgebaut werden.

Eine zentrale Maßnahme stößt auf besonderes viel Widerstand: Bisher ist es möglich, in bestimmten Fällen Telefonate zu überwachen. Die Kommunikation über Messenger-Dienste allerdings nicht, hierbei handelt es sich um verschlüsselte Daten. Das soll sich laut ÖVP-Plänen in Zukunft eben ändern. In bestimmten Fällen soll der Zugriff nach einem richterlichen Beschluss erlaubt sein: Und zwar dann, wenn ein terroristischer Hintergrund vermutet wird. Beziehungsweise, wenn nach einer Straftat eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren droht. Allerdings würde sich die Maßnahme nicht auf Messenger-Dienste allein beschränken, sondern auch auf E-Mail-Entwürfe oder andere Daten, die nicht lokal auf einem Gerät gespeichert sind. Das sind in vielen Fällen auch Fotos. Um bei einem Verdachtsfall an diese Daten zu kommen, muss ein eigenes Überwachungsprogramm installiert werden. Das funktioniert entweder manuell, was allerdings ohnehin nur selten passieren dürfte. Oder eben virtuell und ferngesteuert.

„Kaum praktische Bedeutung“

Kritiker führen hierbei an, dass die Software Schwachstellen der Programme ausnutzen muss. Das hieße also, dass der Staat ein Interesse an ungeschützten Geräten seiner Bürger hat. Also auch das Engagement für mehr Sicherheit im Netz zurückfährt.

Auch der Oberste Gerichtshof (OGH) ist mit dem geplanten Einsatz der Software nicht glücklich: Das sei laut Experten „zum einen de facto kaum machbar und zum anderen mit gravierenden negativen Begleiterscheinungen verbunden“. Der Oberste Gerichtshof führt etwa die „Förderung von Internetkriminalität“ an. „Diese geplante Neuregelung lässt demnach kaum praktische Bedeutung erwarten“, heißt es abschließend in der Stellungnahme des Obersten Gerichtshofes. (ib/APA)

Auf einen Blick

Das geplante Sicherheitspaket stößt auf heftigen Widerstand: Rund 9000 Stellungnahmen zu der Gesetzesnovelle trafen gestern, Dienstag, ein. Die Begutachtungsfrist ist abgelaufen, nun wollen die beiden zuständigen Ministerien für Justiz und Inneres darauf reagieren. Gesprächsbereit sei man, erklärt man in beiden Ressorts. Vom grundsätzlichen Plan will man aber nicht abgehen. Es brauche mehr Überwachungsmöglichkeiten gegen den Terror.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.08.2017)

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