Nationalrat regelt Kinderbeistand

Nationalrat regelt Kinderbeistand
Nationalrat regelt Kinderbeistand(c) APA (Roland Schlager)
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Bis auf die Freiheitlichen stimmen alle Parlamentsparteien für gesetzlich geklärte Kinderrechte. Die Freiheitlichen kritisieren die hohen Kosten für die Beistände. "800 Euro - das ist heftig", sagt FPÖ-Justizsprecher Fichtenbauer

Der Kinderbeistand wird nun gesetzlich geregelt. Der Nationalrat hat gegen die Stimmen der FPÖ am Donnerstag-Nachmittag eine entsprechende Regelung getroffen. Bei den Beiständen geht es im Wesentlichen darum, dass bei Scheidungs- oder Obsorgestreitigkeiten Experten herangezogen werden können, die den Kindern durch die Verfahren helfen. Die Freiheitlichen bemängelten, dass nicht gleichzeitig eine Regelung über eine automatische gemeinsame Obsorge beschlossen wurde.

"800 Euro - das ist heftig"

Geschlossen kritisierte die Opposition, dass die Kosten für die Beistände von den Eltern getragen werden müssen - und vor allem die Höhe der entsprechenden Gebühr. Beide Elternteile müssen 400 Euro leisten - "800 Euro - das ist heftig", befand der freiheitliche Justizsprecher Peter Fichtenbauer. Für das BZÖ meinte die frühere Sozialministerin Ursula Haubner, sie verstehe nicht, warum man immer gerade kleinlich sei, wenn es um die Kinder gehe. Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser hoffte, dass mit dem nächsten Budgetbegleitgesetz die Kosten noch gesenkt werden können.

"Staat kann nicht für alles aufkommen"

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) verteidigte die Gebühren: "Die Mittel sind eben knapp." Der Staat könne nicht für alles aufkommen, jedoch werde durch Verfahrenshilfe sichergestellt, dass Bedürftige ebenfalls die Möglichkeit hätten, einen Kinderbeistand einzusetzen. Das Projekt an sich lobte Bandion-Ortner, da damit der Familienrichter dem Kind eine Stimme geben könne. Die SP-Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher meinte, es werde verhindert, "dass das Kind als Waffe zwischen den Eltern eingesetzt wird".

Der Kinderbeistand

Der Kinderbeistand soll als Sprachrohr von minderjährigen Kindern (bis zum 14. Lebensjahr - in besonderen Fällen bis zum 16.) vor Gericht wirken und die Belastung in Obsorge- und Besuchsstreitigkeiten vermindern helfen.

Als Kinderbeistand tätig werden können Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung in einem psychosozialen Beruf sowie Spezialkenntnissen insbesondere in den Bereichen Familien-, Jugendwohlfahrts- und Verfahrensrecht, Kommunikation (mit Kindern) und Krisenmanagement. Neu ist das Modell nicht, es wurde bereits in Projekten erprobt, wird aber nun erst gesetzlich determiniert.

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