Datenspeicherung: Ausstieg möglich?

(c) Vinzenz Schüller
  • Drucken

Nachdem Rumäniens Verfassungsgericht die Archivierung aller Telekommunikationsdaten gekippt hat, könnte auch Österreich auf die Umsetzung der EU-Richtlinie verzichten. Endgültig entscheiden müsste aber der EuGH.

Wien. Am Dienstag steht die Vorratsdatenspeicherung erneut im Blickfeld. Das deutsche Bundesverfassungsgericht verhandelt eine Beschwerde von 35.000Privatpersonen. Diese versuchen, die Speicherung der Telefonie- und Internetdaten aller Bürger vor Gericht zu kippen. Österreich, das die umstrittene EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt hat, blickt aber auch gespannt nach Rumänien. Denn dort hat das Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung kürzlich untersagt. Und nun könnte Österreich mit Blick auf das rumänische Urteil sogar die Speicherung der Telefon- und Internetdaten noch abwenden.

Hannes Tretter, Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, erklärt im Gespräch mit der „Presse“ die Hintergründe des aufsehenerregenden rumänischen Urteils. Die Richtlinie der EU sieht zwar vor, dass die Verbindungsdaten (wer hat wann mit wem telefoniert oder per Internet kommuniziert) gespeichert werden müssen, gleichzeitig wird aber festgehalten, dass Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Privatsphäre) zu beachten ist. Rumäniens Gericht zog nun die generelle Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten heran. Der Schluss des rumänischen Gerichts: Nur wenn ein Richter es anordnet, dürften die Daten eines Bürgers gespeichert werden. Eine verdachtsunabhängige Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger sei durch die Menschenrechtskonvention nicht gedeckt.

Ist diese Interpretation richtig? „Der reine Wortlaut der Richtlinie macht das möglich“, sagt Tretter. Lese man allerdings die Präambel, dann zeige sich, dass die Richtlinie sehr wohl eine Speicherung der Daten ohne Richterbeschluss vorschreiben wollte. Das Resümee des Grundrechtsexperten: „Die Rumänen haben einen höchst grundrechtsfreundlichen und begrüßenswerten Weg gewählt. Er hat nur das Problem, dass er mit der Intention der Richtlinie nicht übereinstimmt.“ Österreichs Politiker könnten sich aber nun auf das rumänische Urteil berufen und die Richtlinie hierzulande nicht umsetzen, meint Tretter. „Das wäre ein enormes Signal.“

Er selbst wird der Politik aber keine diesbezüglichen Ratschläge geben. Zwar hat das Boltzmann Institut von Infrastrukturministerin Doris Bures den Auftrag bekommen, ein Konzept für die Umsetzung der Richtlinie zu erarbeiten. „Unser Auftrag ist aber bereits abgeschlossen“, betont Tretter. Überdies ist das rumänische Urteil nicht unproblematisch. „Nach meinem Dafürhalten hätte das rumänische Gericht die Fragen dem Europäischen Gerichtshof vorlegen müssen“, sagt Tretter.

Eine Einschätzung, die auch Walter Berka, Professor für öffentliches Recht an der Universität Salzburg, teilt. Denn europäisches Recht geht dem österreichischen Recht vor. Auch der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) müsste bei Bedenken den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg anrufen.

Wann kann VfGH einschreiten?

Allerdings: In dem Moment, in dem Österreich mehr umsetzt, als die EU zwingend vorschreibt, sei das Gesetz wieder an der österreichischen Verfassung zu messen, sagt Berka. Spannend ist etwa die Frage, bei welchen Straftaten die Daten für Ermittlungszwecke verwendet werden dürfen. Die EU schreibt bloß vor, dass die Daten bei „schweren Straftaten“ herauszugeben sind. Verlangt man im österreichischen Recht nun „die Herausgabe bei Bagatelldelikten wie zum Beispiel Urheberrechtsverstößen, dann wäre es grundrechtswidrig“, legt sich Berka fest. Der VfGH müsste das Gesetz dann selbst aufheben.

Würde aber auch der EuGH die Vorratsdatenspeicherung kippen? „Das ist sicherlich nicht auszuschließen“, sagt Berka. Der Experte verweist darauf, dass mit 1. Dezember die Europäische Grundrechtscharta in Kraft getreten ist, die ebenfalls die Privatsphäre schützt.

Dass der EuGH entscheiden muss, scheint relativ sicher: Zum einen hat Rumänien damit zu rechnen, von der EU vor den EuGH zitiert zu werden. Und auch die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts wird in jedem Fall große Folgen haben. Hier gibt es drei Szenarien:
•Das deutsche Höchstgericht leitet die Frage an den EuGH weiter. Dann müsste der EuGH in Luxemburg die grundrechtlichen Fragen bald klären. Und es wäre eine Premiere: Noch nie habe das deutsche Bundesverfassungsgericht den EuGH um seine Meinung gefragt, erklärt Experte Christof Tschohl vom Boltzmann Institut.
•Das deutsche Bundesverfassungsgericht könnte es aber auch den Rumänen gleich machen und bereits auf nationaler Ebene entscheiden, dass die Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig sei. Dann würde die bereits von zwei nationalen Höchstgerichten abgelehnte Datensammlung europaweit unter Druck geraten.
•Und selbst wenn das deutsche Höchstgericht die Beschwerden der 35.000 Bürger abweist, bleibt es spannend. Denn dann würden sich diese Bürger im nächsten Schritt an den EGMR in Straßburg wenden, glaubt Tretter. Und dann könnte der EGMR (er hat im Gegensatz zum EuGH übrigens nichts mit der EU zu tun) Ungemach für die Vorratsdatenspeicherung einleiten. Schließlich steht in der EU-Richtlinie, dass sie im Sinne der EGMR-Rechtsprechung zu interpretieren sei.

Auf einen Blick

■Eine U-Richtlinie sieht vor, dass die Internet- und die Telefoniedaten aller Bürger gespeichert werden. Archiviert bleiben aber nur die Verbindungsdaten (zum Beispiel, wer wann wen angerufen hat, oder welche Internetseite angewählt wurde). Nicht gespeichert wird der konkrete Inhalt des Telefonats. Die gesammelten Verbindungsdaten werden unter bestimmten Voraussetzungen (schwere Straftaten) herausgegeben. ■Österreich hat die EU-Richtlinie mitbeschlossen, bis jetzt aber nicht umgesetzt. In anderen EU-Ländern (etwa Deutschland) ist das Gesetz bereits in Kraft. In Deutschland haben 35.000 Personen dagegen geklagt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.12.2009)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.