Scheinselbstständigkeit: „Strafe für etwas, was ich nicht getan habe“

(c) Marin Goleminov
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Ein Ex-Unternehmer fasste wegen Nichtanmeldens von Dienstnehmern eine rechtskräftige Strafe aus – dabei stellte sich im Nachhinein heraus, dass nicht alle wirklich Dienstnehmer waren. Der Fall zeigt Rechtsschutzdefizite auf.

Wien. Patrick Nöbauer, steirischer Ex-Unternehmer und Mindestsicherungsbezieher, hat ein veritables Problem. Wegen einer uneinbringlichen Verwaltungsstrafe von 5621 Euro, verhängt von der Stadt Graz, drohen ihm 35 Tage Haft. Ein Aufschub wurde abgelehnt, vor dem Gefängnis bewahren könnte ihn nur eine Ratenzahlung von 500 Euro pro Monat. Wenn er es schafft, sich das Geld dafür privat zu leihen.

Nun kommt so etwas öfter vor, und man muss es normalerweise unter „selber schuld“ verbuchen. Nur: In diesem Fall stimmt das so nicht. „Die Strafe wurde für Übertretungen verhängt, die ich erwiesenermaßen nicht begangen habe“, sagt Nöbauer zur „Presse“.

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