Arbeit

Arbeitszeiten, Arbeitslosenversicherung, Überstunden

Die Arbeitszeit wird flexibler geregelt, bei Gleitzeit sollen es max. zwölf Stunden pro Tag sein. Allerdings nur bei längeren Freizeitblöcken danach. Arbeitnehmer sollen ein Recht darauf haben, zwischen Teilzeit und Vollzeit zu wechseln. Ältere Langzeitarbeitslose sollen eine Jobgarantie erhalten.

Arbeiter und Angestellte sollen rechtlich gleichgestellt werden. Die Arbeitszeit soll flexibilisiert werden, und zwar mittels eines sogenannten Arbeitszeit-Sparbuchs. Gewisse Gehaltsbestandteile, Überstunden oder Zulagen können dort für spätere Auszeiten angelegt werden.

Es soll einen sogenannten Kassasturz in der Arbeitslosenversicherung geben, um festzuhalten, wie sich die Zuwanderung in diesem Bereich auswirkt. Die Arbeitszeit soll flexibler werden, allerdings sollen Überstunden weiterhin abgegolten werden.

Zuerst soll die Anzahl der geleisteten Überstunden abgebaut werden, zum Beispiel durch die Verdoppelung der Mehrarbeitszuschläge. In einem zweiten Schritt wird die Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden reduziert.

Die Wochenhöchstarbeitszeit soll gleich bleiben, dafür ein flexibles Jahresarbeitszeitmodell mit Tagesarbeitszeiten von bis zu zwölf Stunden geschaffen werden. Individuelle Betriebsvereinbarungen sollen Kollektivverträge ergänzen und erweitern.

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