Gleichbehandlungsanwaltschaft: "Unterlagen nicht weitergegeben"

Die Behörde bestreitet, dass Informationen über die Vorwürfe der sexuellen Belästigung durch Peter Pilz an die Öffentlichkeit weitergegeben worden sind.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat am Montag anlässlich der Belästigungsvorwürfe gegen Peter Pilz ausgeschlossen, dass die Unterlagen im Fall einer Mitarbeiterin des grünen Parlamentsklub von ihr an Medien weitergegeben wurden.

"Informationen zu konkreten Beratungen werden von der Gleichbehandlungsanwaltschaft selbstverständlich nicht weitergegeben. Aus rechtlichen Gründen und weil dies das Vertrauen der Menschen untergraben würde, für die die Gleichbehandlungsanwaltschaft da ist. Es ist daher absolut auszuschließen, dass Informationen zu konkreten Beratungsfällen von der Gleichbehandlungsanwaltschaft an die Öffentlichkeit gelangen", erklärte die Anwaltschaft in einer Aussendung.

"Entscheidung der Betroffenen"

Oberste Grundsätze der Arbeit seien umfassende Information, Vertraulichkeit und bestmögliche Unterstützung im Einvernehmen mit der Person, die sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt hat. Welche Gleichbehandlungsanwältin mit einem konkreten Fall betraut wird, entscheide sich nach einem internen Fallrad. Laut "Österreich" soll eine der Gleichbehandlungsanwältinnen, die mit der Beschwerde gegen Pilz befasst waren, eine Neos-Politikerin gewesen sein.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft betonte, dass Anträge an die Gleichbehandlungskommission nur mit Zustimmung der Betroffenen gestellt werden können. "Ob und wie umfassend Betroffene ihre Rechte geltend machen wollen, ist deren Entscheidung", stellte die Einrichtung, die dem Bundeskanzleramt untersteht, klar.

(APA)

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