Fall Bakary J.: Disziplinar-Kommission entlässt zwei Beamte

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THEMENBILD: WEGA(c) APA (Hans Klaus Techt)
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Im April 2006 haben vier Polizisten den Afrikaner Bakary J. misshandelt. Nun sind zwei rechtskräftig entlassen worden. Einer muss die finanzielle Höchststrafe zahlen, ein anderer ist bereits pensioniert.

Im Fall jener vier Polizisten, die im April 2006 den Schubhäftling Bakary J. misshandelt haben, gibt es nun eine rechtskräftige Entscheidung der Disziplinar-Oberkommission im Bundeskanzleramt: Zwei Polizisten wurden entlassen, einer enthielt die finanzielle Höchststrafe von fünf Monatsbezügen und macht nur mehr Innendienst, ein weiterer inzwischen pensionierter Beamter muss den Verlust aller aus dem Dienstverhältnis stammenden Rechte und Ansprüche hinnehmen. Alle vier sind oder waren Mitglieder der Sondereinheit Wega.

Frist für Berufung abgelaufen

Alle vier Betroffenen hätten noch Berufung beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Entscheidung der Disziplinar-Oberkommission vom 20. November 2009 einlegen können. Die Frist dafür betrug sechs Wochen, die nun abgelaufen sind, so eine Sprecherin der Wiener Polizei-Pressestelle.

Der Fall Bakary J.

Am 7. April 2006 um 5 Uhr früh wird Bakary J. aus Gambia von Beamten der Fremdenpolizei geweckt und zum Flughafen gefahren, kann allerdings nicht abgeschoben werden. Stunden später sitzt er wieder in Schubhaft. Dazwischen wird er von Polizisten der Spezialeinheit Wega in einer Lagerhalle, die für Trainingszwecke genutzt wird, schwer misshandelt.

Strafrechtlich waren die Polizisten wegen Quälens eines Gefangenen zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und acht Monaten verurteilt worden.

Sie hatten dem Gambier nach einer nicht durchgeführten Abschiebung umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. In dienstrechtlicher Hinsicht sprach sich der Disziplinaranwalt deshalb für ihre Entlassung aus dem Polizeidienst aus, fand mit dieser Forderung bei den Disziplinarbehörden aber kein Gehör.

Geldstrafen reduziert, Bescheid aufgehoben

Die beim Bundeskanzleramt eingerichtete Disziplinar-Oberkommission reduzierte vielmehr in zweiter Instanz sogar bei drei Beamten die ursprünglich verhängten Geldstrafen. Ihre Suspendierung war zu diesem Zeitpunkt bereits aufgehoben, die Gesetzeshüter verrichteten zuletzt wieder Innendienst.

Der VwGH hob den Bescheid der Disziplinar-Oberkommission allerdings wegen "Rechtswidrigkeit seines Inhalts" auf, womit einer Berufung des Disziplinaranwalts stattgegeben wurde (mehr ...). Derzufolge war die polizeiinterne Bestrafung der Beamten zu milde. So musste sich die Disziplinar-Oberkommission neuerlich mit dem Fall beschäftigen.

"Einzig sinnvolle Reaktion"

Der Wiener Landespolizeikommandant Karl Mahrer bezeichnete die Entscheidung als "klares und wichtiges Signal, dass Übergriffe in der Polizei keine Chance haben". Damit würde Tausenden Beamten der Rücken gestärkt, die täglich ihr Leben riskieren.

Josef Phillip Bischof, der Anwalt von Bakary J., nannte die Entscheidung die "einzig sinnvolle Reaktion des Rechtsstaates auf folternde Beamte". Die Grüne  Menschenrechtssprecherin Alev Korun hofft nach dem Entscheid auf ein "Umdenken auch innerhalb der Polizei: Polizisten, die foltern, sollen keine interne Deckung mehr erhalten".

Laut Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, habe Bakary J. bisher keinerlei Schmerzensgeld, Rehabilitation oder Schadenersatz angeboten bekommen. "Ich halte es für zynisch, dem Folteropfer zu sagen, dass er sein Schmerzensgeld bei Gericht einklagen soll, als ob er bei einem Verkehrsunfall mit unklarer Verschuldenslage verletzt worden sei."

(APA)

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