Der AWD hat seine Aufklärungspflicht erfüllt und daher den Prozess gegen einen wegen Fehlberatung klagenden Anleger gewonnen. Diesem war nämlich bekannt, dass er in Aktien investiert.
Das Handelsgericht Wien hat die Klage eines Anlegers wegen behaupteter Fehlberatung im Zuge der Veranlagung in Immobilienaktien (darunter auch in Immofinanz-Aktien) zur Gänze abgewiesen. Aus dem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil geht hervor, dass AWD seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht nachgekommen ist.
Anleger musste Risiken kennen
Der Kläger hatte behauptet, dass er jede Spekulation ablehne und dass ihm im Zusammenhang mit der Veranlagung in Immobilienaktien eine Kapitalgarantie wichtig sei. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass der Kläger wusste, dass er in Aktien anlegt und dass damit grundsätzlich ein Risiko verbunden ist.
AWD klärte über Risiken auf
Über dieses Risiko wurde er auch von den betreuenden AWD-Beratern aufgeklärt. Die empfohlene Veranlagung entsprach auch den Zielen des Anlegers. Wie das Gericht wörtlich ausführt, war den glaubhafteren und nachvollziehbareren Aussagen der AWD-Berater zu folgen.
VKI unterstützte Kläger
Der erfolglose Kläger dürfte zwar nicht an der Sammelklage des VKI gegen den AWD teilnehmen, wurde aber in diesem Prozess vom VKI (Verein für Konsumenteninformation) und dessen Anwälten unterstützt.
Der AWD schließt daher aus dem aktuellen Prozess, dass auch künftig alle Anlegerklagen individuell abgewickelt werden müssten. Genau das versucht aber der VKI mit seiner Sammelklage zu verhindern.
(Red.)