2018 bringt steuerliche Anreize für Unternehmer

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Der Jahreswechsel hält für Unternehmen einige positive steuerliche Neuerungen bereit. Hier die wichtigsten Punkte.

Die neue Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm zahlreiche Änderungen in der Steuergesetzgebung angekündigt. Aber bereits in der letzten Legislaturperiode wurden unternehmerfreundliche steuerliche Neuerungen beschlossen, die im kommenden Jahr in Kraft treten. Herbert Kovar, Partner bei Deloitte Österreich, empfiehlt besonders innovativen und investitionsfreudigen Betrieben, diese schon zum Jahresbeginn geltend zu machen.

Erhöhung der Forschungsprämie

Der Evaluierungsbericht über die Forschungsprämie hat die positiven Wirkungen dieser Fördermaßnahme bestätigt. Daher wird diese Prämie ab 1.1.2018 von 12 Prozent auf 14 Prozent angehoben.

Inanspruchnahme der steuerfreien Risikokapitalprämie

Für Investments in innovative Start-ups kann eine steuerfreie Risikokapitalprämie in Anspruch genommen werden. Investoren bekommen bis zu 20 % des förderfähigen Kapitals als Zuschuss. Die Obergrenze liegt bei maximal EUR 50.000,- pro Jahr. Laut aws ist der Fördertopf noch nicht ausgeschöpft. Für Betriebe bieten sich hier interessante Möglichkeiten für die Kooperation mit innovativen jungen Unternehmen. Das bringt nicht nur neue Impulse für das Geschäft, sondern auch steuerliche Vorteile.

Fortführung der Investitionszuwachsprämie offen

Der Fördertopf für KMU war nach Auskunft der aws 2017 innerhalb kurzer Zeit aufgebraucht. Aktuell sind außerdem noch nicht alle Anträge bearbeitet. Daher ist nicht absehbar, ob tatsächlich alle Anträge genehmigt werden können. Insbesondere für die vielen KMU, die noch nicht zum Zug gekommen sind, hofft Kovar, dass die neue Bundesregierung die notwendigen Mittel wieder zur Verfügung stellt. Im Falle der tatsächlichen Fortführung wird eine rasche Einreichung des Antrags gefordert sein. Unternehmen müssen deshalb aktuelle Entwicklungen aufmerksam beobachten.

Halbierung der Flugabgabe

Nischenthema für Flugzeughalter: Jeder Flugzeughalter muss für in Österreich abfliegende Passagiere eine Flugabgabe entrichten. Ausnahmen gibt es nur bei einer Befreiung von der Abgabenpflicht, wie zum Beispiel für Passagiere unter zwei Jahren ohne eigenen Sitz, die Crew sowie bestimmte Zwischenlandungen. Mit Jahresbeginn wird die Höhe der Flugabgabe halbiert. Die Flugabgabe beträgt dann pro Passagier für die Kurzstrecke EUR 3,50, die Mittelstrecke EUR 7,50 und die Langstrecke EUR 17,50.

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