Niki: Gericht weist Beschwerde von Wiener Flugrechte-Portal ab

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APA/AFP/dpa/RAINER JENSEN
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Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg geht weiter davon aus, für das Niki-Insolvenzverfahren international zuständig zu sein. Die Beschwerde wurde an das Landgericht Berlin weitergeleitet.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat die Beschwerde gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die österreichische Air-Berlin-Tochter Niki in Deutschland an das Landgericht Berlin weitergeleitet. Das Amtsgericht gehe weiter davon aus, international zuständig zu sein, weil der Mittelpunkt des Interesses von Niki in Berlin und nicht in Wien sei, erklärte das Gericht am Donnerstag.

Das Flugrechte-Portal Fairplane aus Wien hatte gegen den Insolvenzort Beschwerde eingelegt. Da das Amtsgericht seinen eigenen Beschluss zum Verfahrensort von Mitte Dezember bestätigte und die Beschwerde abwies, muss die nächste Instanz entscheiden. Letztlich könnte das Verfahren beim Bundesgerichtshof landen.

Fairplane rechnet sich bessere Chancen aus, für seine Kunden Erstattungen für ausgefallene Flüge über ein Insolvenzverfahren in Österreich eintreiben zu können.

Niki-Insolvenzverwalter Lucas Flöther zufolge müssen die geprellten Kunden ihre Forderungen allerdings an die Niki-Mutter Air Berlin stellen. Die Airline selbst hatte sich für ein Verfahren in Deutschland entschieden, weil die operative Führung von Niki am Konzernstandort von Air Berlin in Berlin beheimatet war.

 

(APA/Reuters)


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