Mieten: OGH erschwert Verrechnung eines Lagezuschlags in Wien

Der Oberste Gerichtshof (OGH) erschwert Vermietern in Wien, einen Lagezuschlag zu verrechnen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) erschwert Vermietern in Wien, einen Lagezuschlag zu verrechnen.(c) Clemens Fabry
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Gute Verkehrsanbindung und Nahversorgung, wie in innerstädtischen Gebieten üblich, erlauben keinen Zuschlag.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) erschwert Vermietern in Wien, einen Lagezuschlag zu verrechnen. Obwohl das System des Richtwertmietzinses schon jahrzehntelang gilt (im Wesentlichen für Altbauwohnungen), hat das Höchstgericht erst jetzt eine Grundsatzfrage der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses geklärt: Mit welchen Gebieten muss man die Lage einer Wohnung vergleichen, um zu bestimmen, ob diese überdurchschnittlich ist?

Der Vermieter einer 83-Quadratmeter-Wohnung im 5. Bezirk hatte von der Mieterin einen Zuschlag verlangt, weil die Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erschlossen sei und alle Geschäfte des täglichen Lebens innerhalb von fünf Minuten zu Fuß erreichbar seien. Das Bezirksgericht Innere Stadt bestätigte, dass diese Lage im Vergleich zur Gesamtheit aller Wiener Wohnungen überdurchschnittlich, ein Zuschlag von 0,94 Euro je Quadratmeter zum Richtwert (derzeit 5,58 Euro) daher gerechtfertigt sei.

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