Streit um Operationszwang für Transsexuelle

Eine mexikanische Transsexuelle
Eine mexikanische Transsexuelle(c) AP (Eduardo Verdugo)
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Darf ein Transsexueller ohne Operation amtlich das Geschlecht wechseln? Der Verfassungsgerichtshof sagt ja, das Innenministerium nein. Eine Betroffene hat nun Anzeige wegen Amtsmissbrauchs eingereicht.

Ab wann darf ein Transsexueller oder eine Transsexuelle amtlich das Geschlecht wechseln? Nach Auffassung des Innenministeriums ist dafür eine geschlechtsumwandelnde Operation nötig. Der Verfassungsgerichtshof ist da anderer Ansicht: Es bestehe kein Operationszwang, heißt es in einem Urteil von Dezember 2009. Eine Betroffene hat nun gegen das Innenministerium Anzeige wegen Amtsmissbrauchs bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingereicht. Die Anzeige sei eingelangt und werde geprüft, hieß es dort am Dienstag.

Die Mann-zu-Frau-Transsexuelle hat dreimal die Änderung der Personenstandsurkunden und des Namens beantragt. Das Innenministerium lehnte jedes Mal ab, mit der Begründung, dass keine genitalverändernde Operation vorgenommen wurde - auch nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einen Operationszwang negiert hatte. Dreimal wurden laut Helmut Graupner, dem Anwalt der Transsexuellen, die Bescheide des Innenministeriums bereits aufgehoben.

"Sollten Behörden gegen die Rechtsansicht des VfGH verstoßen, werden diese Behörden-Entscheidungen letztlich keinen Bestand haben. Das Innenministerium würde hier auf dem kürzeren Ast sitzen", sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.

Innenministerium wartet ab

Im Innenministerium kann man nun "nur abwarten, was die Korruptionsstaatsanwaltschaft sagt", erklärte Sprecher Rudolf Gollia. Die zuständige Abteilung habe vor dem Bescheid eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt und aufgrund dieser entschieden.

Auf eine ursprünglich geplante Gesetzesnovelle hat das Innenministerium nach Protesten von Transsexuellen-Vertretern verzichtet. Der Verein TransX hatte sie als Festschreibung des Operationszwanges vehement abgelehnt. Nach einem Gespräch habe das Innenministerium sie zurückgenommen, berichtete Graupner. Die Haltung des Ministeriums sei aber offenbar unverändert, denn kurz danach sei der dritte Antrag seiner Mandantin abgelehnt worden.

(APA)

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