Die Koalition will doch die Umsetzung. Nur: Wer zahlt?
Wien. Wird die Regierung die Reform des Sachwalterschaftsrechts nun verschieben? Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) gab vor dem Ministerrat am Mittwoch bekannt, dass das neue Erwachsenenschutzgesetz wie geplant heuer im Juli kommen werde. „Das steht überhaupt nicht infrage.“
Der zuständige Justizminister Josef Moser (ÖVP) erklärte nach dem Ministerrat aber, das Gesetz koste 17 Millionen Euro pro Jahr. Und wenn es tatsächlich mit Juli in Kraft treten solle, brauche er die entsprechende Deckung durch den Finanzminister. Aus dem Finanzministerium hieß es aber gegenüber der „Presse“, dass es keine zusätzlichen Mittel für das Justizressort geben könne. Das Justizministerium habe durch Umschichtungen in seinem Budget seine Aufgaben zu gewährleisten.
Zuletzt waren Sachwaltervereine darüber informiert worden, dass die Regierung die Novelle um zwei Jahre verschieben will. Die Reform sieht vor, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht mehr pauschal in Rechten eingeschränkt werden, sondern stärker und öfter auf die individuelle Situation eingegangen wird. Das neue Procedere ist aber teurer als noch im Vorjahr budgetiert. (aich/APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2018)