Wichtigste Frage offen: Wer soll das bezahlen?

Hausleiter Claudiu Suditu und Caritas Wien-Generalsekretär Alexander Bodmann im Haus St. Barbara in Liesing.
Hausleiter Claudiu Suditu und Caritas Wien-Generalsekretär Alexander Bodmann im Haus St. Barbara in Liesing. (c) Stanislav Jenis
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Der Pflegeregress ist abgeschafft, wesentliche Punkte sind nach wie vor unklar.

Ein Zugriff auf das Vermögen von Menschen, die in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommen wurden, um die Kosten abzudecken, ist verboten. Was im Sommer eilig vor der Nationalratswahl beschlossen wurde, gilt seit Jänner. Was das im Detail heißt? Das ist nicht abschließend geklärt: Gabriele Graumann vom KWP, dem Kuratorium Wiener Pensionistenwohnhäuser, berichtet von Streitfällen ums Erbe.

Bei Bewohnern, die seit Jahresanfang verstorben sind, werden nun abschließende Abrechnung fällig. Nachdem der Regress abgeschafft ist, sind Fälle bei Gericht anhängig, da nicht geklärt sei, welche Forderungen gegenüber den Angehörigen, auch über die Zeit vor 1. Jänner, noch zulässig sind.

Auch abgesehen davon, in der Pflegebranche herrscht massiver Unmut. Die Durchführungsverordnung zur Abschaffung des Pflegeregresses liegt noch nicht vor, von dieser hängen die Details der Umsetzung ab.

Offen ist auch die Frage der Finanzierung. Als die Abschaffung des Regresses beschlossen wurde, hat man den Ländern und Gemeinden, die die Heime betreiben, 100 Millionen Euro im Jahr als Kostenersatz für den fehlenden Vermögenszugriff zugesagt.

Bei Kosten grob verschätzt.
Tatsächlich aber dürften die Kosten bei 350 bis 500 Millionen Euro liegen, schätzt der Gemeindebund, auch die bereits von Ländern bezifferten Mehrkosten weisen in diese Größenordnung. Diese Kosten fordern Kommunen und Länder vehement vom Bund – gegebenenfalls via Verfassungsgerichtshof.

Die Zeit, eine Lösung zu finden, drängt. Aber auch im zuständigen Sozialministerium weiß man noch nicht, mit welchem Aufwand man zu tun hat. „Die Zahlen wurde eingefordert und sollen bis Juni feststehen“, heißt es.

Auch die Details der Durchführung sind noch unklar. „Wir reden jetzt kurzfristig über den Regress. Was fehlt, ist die Debatte, wie wir Pflege organisieren wollen, wofür sind die Länder, wofür der Bund zuständig?“, sagt Alexander Bodmann, Co-Generalsekretär der Caritas Wien.


Wien zahlt mehr.
Oder Fragen, wie Standards in der Pflege vereinheitlicht werden können, schließlich gelten in den Bundesländern etwa unterschiedliche Personalschlüssel – in Wien wird beispielsweise mehr Personal (und damit mehr Betreuungszeit) finanziert als etwa in der Steiermark. Diese Fragen, so Bodmann, müssten geklärt werden – aber ohne Standards zu senken.

Offen ist auch, ob künftig strengere Kriterien – sprich eine höhere Pflegestufe als Voraussetzung – für die Betreuung in Heimen gelten könnte und die günstigere mobile Pflege stattdessen stärker gefördert werden könnte. Oder, ob überhaupt in das System der Pflegestufen eingegriffen wird.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.02.2018)

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