Der „Fall Lansky“ rückt ins Zentrum der BVT-Affäre

Rechtsanwalt Gabriel Lansky.
Rechtsanwalt Gabriel Lansky.(c) Photographer: Mirjam Reither
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Dem Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky wurde Spionage für Kasachstan vorgeworfen. Auch nachdem der Verdacht ausgeräumt war, soll das Bundesamt für Verfassungsschutz die beschlagnahmten Kanzleidaten nicht – wie gesetzlich vorgesehen – gelöscht haben.

Wien. Justizminister Josef Moser hat bei seiner Pressekonferenz am Mittwoch klargestellt: Im Mittelpunkt der Ermittlungen gegen einzelne Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz (BVT) steht das Verfahren gegen den Rechtsanwalt Gabriel Lansky. Genauer gesagt: die nicht erfolgte Löschung der Daten, nachdem das Verfahren eingestellt worden war. Lansky, einer der schillerndsten österreichischen Anwälte mit Spezialisierung auf Wirtschaftsrecht, Menschenrechte und Medienrecht, hat eine große Kanzlei in Wien. Und er gilt als SPÖ-nahe, ist mit dem früheren Bundeskanzler Alfred Gusenbauer befreundet und hat schon mehrmals auf einem hinteren Listenplatz für die SPÖ kandidiert.

Das Verfahren gegen Lansky hängt unmittelbar mit einem der spektakulärsten Kriminalfälle der jüngeren Geschichte zusammen: Dem früheren kasachischen Botschafter in Österreich Rachat Alijew, gleichzeitig in Ungnade gefallener Ex-Schwiegersohn des kasachischen Staatspräsidenten, war von Kasachstan ein Doppelmord an zwei Bankern vorgeworfen worden. Nach langem juristischen Tauziehen entschied Österreich, den Ex-Diplomaten aufgrund mangelnder Rechtsstandards nicht an sein Heimatland auszuliefern, sondern das Verfahren in Österreich durchzuführen. Zu einem Abschluss des Verfahrens kam es nicht mehr: Alijew beging kurz vor seiner Einvernahme in Untersuchungshaft Suizid.

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