Deutscher Bundesgerichtshof entscheidet zu Werbeblockern im Internet

Besonders die Bild-Zeitung sieht sich in ihrem Online-Geschäftsmodell bedroht.
Besonders die Bild-Zeitung sieht sich in ihrem Online-Geschäftsmodell bedroht. imago/Waldmüller
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Medienunternehmen Axel Springer geht gegen den Anbieter des Werbeblockers Adblock Plus, Eyeo, vor und sieht sein Geschäftsmodell dadurch gefährdet. Ein Urteil wird noch diese Woche erwartet.

Nach mehreren Verfahren im Streit um Werbeblocker im Internet steht eine erste höchstrichterliche Entscheidung bevor. In der Verhandlung vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wurde am Donnerstag deutlich, dass es um eine schwierige Abwägung unterschiedlicher Interessen geht.

Das Medienunternehmen Axel Springer geht gegen den Anbieter des Werbeblockers Adblock Plus, Eyeo, vor. Der Verlag sieht sein Geschäftsmodell durch das Unterdrücken von Werbung auf seinen Internetseiten gefährdet und hält die Geschäftspraktiken von Eyeo für unlauter. Ob ein Urteil noch am Donnerstag verkündet wird, war zunächst unklar. (I ZR 154/16)

Teilerfolge auf beiden Seiten

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte es für beide Seiten einen Teilerfolg gegeben. Das OLG hatte keine Einwände gegen das sogenannte Blacklisting, mit dem Werbung blockiert wird, befand aber das sogenannte Whitelisting für rechtswidrig. Beim Whitelisting müssen Unternehmen dafür zahlen, dass Werbung durchgelassen wird, die den Eyeo-Richtlinien für akzeptable Werbung entsprechen.

Nach der vorläufigen Einschätzung des I. Senats bestehen Zweifel, ob Eyeo wettbewerbswidriges Verhalten und eine Verdrängungsabsicht nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgeworfen werden kann. Auch von einer aggressiven Geschäftspraxis gingen die Richter zunächst nicht aus.

Die Anwälte des Medienunternehmens argumentierten, dass nur wenige journalistische Angebote im Internet Geld über Bezahlschranken einnehmen könnten und Werbung daher existenziell sei. Eine Eyeo-Anwältin hielt entgegen, der Verlag steigere seine Erlöse im digitalen Bereich trotz der Benutzung von Adblockern jährlich im zweistelligen Prozentbereich.

(APA/DPA)

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