Bisher hatte ein Mann gar kein Recht, sein Kind kennenzulernen, wenn dieses in eine fremde Ehe geboren wurde. Ein Urteil dürfte das nun ändern.
Wien. Der Schein der heilen Familie ist dem Gesetzgeber wichtiger, als dass ein Mann seine väterliche Rechte ausüben darf. Wird ein Kind in eine Ehe geboren, gilt der Ehemann der Mutter als Vater. Auch wenn das Kind in Wahrheit von einem anderen Mann abstammt. Der außereheliche Erzeuger hatte bisher keinerlei Chancen, sein Kind auch nur zu Gesicht zu bekommen, wenn die Eheleute dies nicht wollten. Doch das dürfte sich nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) nun ändern.
Es geht um ein Mädchen, das im Juli seinen vierten Geburtstag feiern wird. Rund um das Zeugungsdatum hatte die damals noch ledige Mutter mit einem in Großbritannien lebenden Mann Geschlechtsverkehr. Zu Beginn der Schwangerschaft bezeichnete die Frau selbst noch diesen Mann als Vater ihres künftigen Kindes. Später wandte sie sich von ihm ab und heiratete sechs Wochen vor der Geburt einen anderen Mann. Dieser gilt als rechtlicher Vater.